Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

22. Juli 2014

Haftungsprivilegierung als Host-Provider gilt auch für Unterlassungsansprüche

Urteil des KG Berlin vom 16.04.2013, Az.: 5 U 63/12

Der Betreiber der Hotelbewertungs-Website „HolidayCheck.com“ haftet nicht uneingeschränkt für unwahre und rufschädigende Behauptungen von Nutzern, da er die dort getätigten Bewertungen nicht vorher auf rechtsverletzende Einträge überprüfen muss. Insoweit findet die Haftungsprivilegierung für Host-Provider auch auf Unterlassungsansprüche Anwendung, selbst wenn der Diensteanbieter ein ausländisches Unternehmen ist. Der Einsatz von Wortfiltern zum Auffinden rechtsverletzender Einträge kann nicht dazu führen, dass der Diensteanbieter das Haftungsprivileg verliert.

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22. Juli 2014

Keine Haftung des Tech-C/Zone-C für Markenverletzungen

Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Der Tech-C oder Zone-C einer Domain haftet nicht als Störer für etwaige Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die vom Domain-Inhaber begangen worden sind, da er nicht dazu verpflichtet ist, die von ihm betreuten Domains auf ihren Inhalt zu überprüfen.

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21. Juli 2014

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenschuhe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.04.2014, Az.: 6 U 276/12

Für bestimmte Damenschuh-Modelle, die sich aus der Masse vergleichbarer Produkte hervorheben und den Rückschluss auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zulassen, besteht wettbewerblicher Leistungsschutz, da sie wettbewerbliche Eigenart besitzen. Die Übernahme aller wesentlichen Gestaltungsmerkmale dieses Schuhs setzt die Gefahr einer Herkunftstäuschung und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht.

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18. Juli 2014 Kommentar

OLG Stuttgart: Entscheidung im ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Kommentar zum Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Mit Hilfe des sog. ADR-Verfahrens wird allgemein die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben, um einen Rechtsstreit außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entscheiden. Gerade auch bei einer Vielzahl von Top-Level-Domains besteht die Möglichkeit, ein solches Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, wenn es z.B. zu einer rechtsverletzenden Domainregistrierung oder -benutzung kommt oder gekommen ist. Wann eine solche Entscheidung dann für die deutsche Gerichtsbarkeit zu beachten ist, hatte nun das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.

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18. Juli 2014

Entscheidung auf Übertragung einer .eu-Domain aus ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Wird im Rahmen eines ADR-Verfahrens auf Übertragung einer .eu-Domain entschieden, und binnen der 30-tägigen Frist auf Zustellung der Entscheidung ein entsprechendes Klageverfahren vor einem deutschen Zivilgericht eingeleitet, so ist diese ADR-Entscheidung wirkungslos. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain bzgl. einer .eu-Domain kann nicht ausgeurteilt werden, weil der Inhaber eines mit der Second-Level-Domain gleichlautenden Bezeichnung dann besser gestellt würde als ohne die rechtsverletzende Handlung. Gerade auch bei .eu-Domains besteht nämlich die Möglichkeit eines sog. Dispute-Eintrags, dessen sich der Rechteinhaber bedienen könnte. Insoweit besteht für den Rechteinhaber auch hier nur ein Anspruch auf Freigabe bzw. Erklärung der Löschung der Domain gegenüber der EURid.

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17. Juli 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internets

Urteil des AG Düsseldorf vom 31.03.2014, Az.: 20 C 8948/13

Kommt es für mehrere Tage zu einem Ausfall des Internet-Anschlusses, so steht dem Anschlussinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Anbieter zu. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei unter Zugrundelegung des monatlichen Preises für die Bereitstellung des Anschlusses sowie der Anzahl der Tage, an denen das Internet ausgefallen war, berechnet. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung einer Ersatzsache zur Überbrückung der Ausfallzeit besteht nur, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind.

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17. Juli 2014

Prominente müssen Berichterstattung über Kuss in einer Diskothek nicht hinnehmen

Urteil des OLG Köln vom 07.01.2014, Az.: 15 U 86/13

Eine Wort- und Bildberichterstattung über wilde Kussszenen zwischen Prominentenkindern in einer Diskothek stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar und darf nicht ohne deren Zustimmung erfolgen. In einer Abwägung zwischen der Privatsphäre und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das schutzwürdige Interesse der Betroffenen. Der überwiegend unterhaltende Zeitungsbeitrag und die Fotos stellen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Prominenten dar, die sich zwar in einem öffentlichen Raum befanden, jedoch nicht damit rechnen mussten, dass jede ihrer Handlungen einer unbegrenzten Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird.

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15. Juli 2014

Werbeslogan „Wir haben die bessere Energie!“ nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.12.2013, Az.: 1 U 36/13

Der Werbeslogan "Wir haben die bessere Energie!" eines Energieversorgers beinhaltet mangels ausreichend identifizierbarer unternehmensbezogener oder produktspezifischer Merkmale keine zur Irreführung geeignete Alleinstellungsbehauptung. Es handelt sich bei der Aussage um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine für einen Durchschnittsverbraucher leicht erkennbare bewusst übertriebene Anpreisung.

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15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

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15. Juli 2014

Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf‘

Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/13

Eine Werbeanzeige ist dann als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt bei einer solchen Aufforderung jedoch die Angabe der Identität und Anschrift des Werbenden, so handelt das Unternehmen unlauter.

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