Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

23. Januar 2014

Gesundheitsbezogene Angaben im Zusammenhang mit Bachblüten-Produkten unzulässig

LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az.: 15 O 59/13

Die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben i.S.v. Art. 10 HCVO ist dann zulässig, wenn diese sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen kann und dadurch abgesichert ist. Hierfür ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig,  der die gesundheitsbezogenen Angaben macht. Im vorliegenden Fall wurden Bachblüten-Produkten anhand der Werbeaussagen ‚gelassen und stark durch den Tag‘ oder ‚werden gerne in emotional aufregenden Situation verwendet‘ gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben. Ein Nachweis hierfür wurde jedoch nicht erbracht, so dass die Werbeaussagen als wettbewerbswidrig beurteilt worden sind.

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23. Januar 2014

Eine Verzierung stellt keine markenrechtliche Benutzung dar

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013, Az.: 6 U 75/13

Die Verzierung eines Pullovers mit einem als Bildmarke geschützten Zeichen ist keine markenrechtliche Benutzung, wenn der Verkehr das Zeichen ausschließlich als Verzierung wahrnimmt und nicht als Hinweis auf die Herkunft des Pullovers.

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22. Januar 2014

Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit umstrittener Fachmeinung beworben werden

Urteil des OLG Nürnberg vom 26.11.2013, Az.: 3 U 78/13

Ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Grüner-Tee-Extrakt) darf nicht mit einer umstrittenen fachlichen Meinung beworben werden, da diese als Beleg nicht ausreichend und die Werbeaussage somit irreführend ist. Der Werbende übernimmt durch die Übernahme einer bestimmten Aussage nämlich auch die Verantwortung für ihre Richtigkeit.

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17. Januar 2014

Streitwert bei Verstoß gegen „Novel-Food-Verordnung“ 10.000,- €

Urteil des OLG Celle vom 23.04.2013, Az.: 13 W 32/13

Der Streitwert bei einem  Unterlassungsanspruch von Wettbewerbsverstößen der „Novel-Food-Verordnung“ ist mit 10.000,- € festzusetzen. Das Landgericht hatte den Streitwert noch mit lediglich 2.000,- € bewertet und auf die Streitwertbeschwerde des Antragstellers einen Vortrag zu den Unternehmensverhältnissen gefordert. Obwohl ein solcher Vortrag seitens des Antragstellers nicht erfolgte, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese jedenfalls im „normalen, durchschnittlichen Bereich“ liegen und daher beim Streitwert keine Abweichung nach unten gerechtfertigt ist. Zudem ist Gegenstand des Verfahrens die Verletzung einer Vorschrift, die dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dient.

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16. Januar 2014

Urheberrechtliche Begrenzung des Streitwerts gilt ausschließlich für außergerichtliche Abmahnkosten

Beschluss des LG Köln vom 03.12.2013, Az.: 28 T 9/13

Die Begrenzung des Gegenstandswerts auf 1.000,- Euro gem. § 97a Abs. 3 UrhG setzt lediglich fest, in welchem Ausmaß der Rechteinhaber Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für eine Abmahnung vom Schuldner verlangen kann. Bei einer gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs findet § 97a Abs. 3 UrhG indessen keine Anwendung.

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16. Januar 2014

Ritter Sport vs. Stiftung Warentest

Pressemitteilung Nr. 01/14 des LG München vom 13.01.2014, Az.: 9 O 25477/13

Stiftung Warentest darf der Schokolade "Voll-Nuss" von Ritter Sport aktuell nicht mehr die Note „mangelhaft“ erteilen und behaupten, dieser Schokolade sei der chemisch hergestellte Aromastoff Piperonal beigefügt. Damit hat der bekannte Süßwarenhersteller den bisher vor dem LG München I geführten „Schokoladenstreit“ gewonnen. Das Testinstitut darf künftig nicht mehr behaupten, das Zutatenverzeichnis der Nussschokolade sei unter Verwendung der Deklaration „natürliches Aroma“ irreführend.

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14. Januar 2014

Unzulässiges Beenden einer eBay-Auktion bei bloßem Verdacht einer Beschädigung

Urteil des AG Offenbach vom 17.12.2013, Az.: 38 C 329/13

Eine eBay-Auktion kann dann nicht vorzeitig beendet werden, wenn der bloße Verdacht besteht, dass die Sache möglicherweise beschädigt ist. Ein Beenden ist besonders dann unzulässig, wenn der Verdacht bereits vor Einstellen des Angebotes existent ist. Demnach kommt bei einer solchen Beendigung ein wirksamer Vertrag zwischen dem Anbieter und dem im Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietenden zu Stande. Ein vorzeitiger Abbruch wäre dann wirksam, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne das Verschulden des Verkäufers beschädigt wird oder verloren geht.

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14. Januar 2014

Nicht jede Einblendung von Filmausschnitten ist ein zulässiges Zitat

Urteil des OLG Köln vom 13.12.2013, Az.: 6 U 114/13

Das Zitatrecht deckt nicht jegliches Einblenden von Filmausschnitten in einem Video. Ein Filmausschnitt ist dann ein zulässiges Zitat, wenn er als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheint. Hierzu muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden. Fehlt es an jeder inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Ausschnitt und übt der Zitierende mit seiner Verwendung lediglich Kritik an dessen Urheber, so wird dies nicht von einem legitimen Zitatzweck gedeckt.

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10. Januar 2014

Keine Deckelung des Erstattungsanspruches für das unerlaubte Verkaufen von Bild- und Tonaufnahmen

Urteil des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 S 6/16

Abmahnkosten mit einem Gebührensatz von 1,3 sind berechtigt, wenn es sich um auf eBay zum Vertrieb angebotene Bild- und Tonaufnahmen handelt. Dieser Satz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Aufnahmen von einer Privatperson verkauft werden. Die Deckelung gemäß § 97 a II UrhG ist dann nicht einschlägig, wenn es sich bei dem Verkauf nicht um eine geringfügige Rechtsverletzung im Geschäftsverkehr handelt, wie es z.B. bei der unerlaubten Veröffentlichung eines Textes auf einer privaten Webseite der Fall ist.

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10. Januar 2014

Kein Anspruch der „Bündnis 90/Die Grünen“ auf alleinige Verwendung der Bezeichnung „Die Grünen“

Beschluss des OLG Hamm vom 23.10.2013, Az.: 14 U 17/13

Die Bundespartei "Bündnis 90/ Die Grünen" hat gegenüber der "Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN Marl" keinen Anspruch darauf, die Bezeichnung "Die Grünen" und das Sonnenblumenemblem allein verwenden zu dürfen. Bleibt ein Fall der Gleichnamigkeit jahrelang unbeanstandet, haben die Namensträger ein schutzwürdiges Interesse an der weiteren Benutzung des Namens, sodass die Prioritätsgrundsätze nicht anwendbar sind.

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