Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

10. Januar 2014

Schadensersatz aus Webdesign-Vertrag verjährt in 2 Jahren

Urteil des LG Saarbrücken vom 23.12.2013, Az.: 5 S 36/12

Ein Webdesign-Vertrag ist erfolgsabhängig und damit ein Werkvertrag. Mangelansprüche aus dem Vertrag unterliegen somit der Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a I 1 BGB. Auch bei einem Werklieferungsvertrag ist bei Anwendung von Kaufvertragsrecht nach § 438 I Nr. 3 BGB eine Verjährung nach zwei Jahren einschlägig. Somit muss nur bis zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchs Schadensersatz geleistet werden.

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09. Januar 2014

Unzulässige AGB-Klauseln einer Auslandskrankenrücktransportversicherung

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.11.2013, Az.: 7 U 3/13

Eine Klausel im Rahmen einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die für den Versicherungsnehmer auch für Fälle von erheblichen Erkrankungen im Ausland allein einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht, ist wegen der damit verbundenen Gefährdung der Erreichung des Vertragszweckes eines solchen Versicherungsvertrages unwirksam. Eine derartige Regelung schränkt die Rechte des Versicherungsnehmers massiv ein und höhlt den Versicherungsvertrag seinem Gegenstand nach aus, mit der Folge, dass eine solche Klausel mit wesentlichen Rechten oder Pflichten einer Auslandskrankenrücktransportversicherung nicht vereinbar ist.

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08. Januar 2014

Terminhinweis mit Kartenausschnitt

Urteil des BGH vom 04.07.2013, Az.: I ZR 39/12

a) Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy).

b) Fremde Informationen im Sinne von § 10 TDG sind ausschließlich durch den Nutzer eines Teledienstes eingegebene Informationen, von denen der Anbieter des Dienstes keine Kenntnis hat und über die er auch keine Kontrolle besitzt.

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08. Januar 2014

„Geburtstagszug“ – Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst herabgesetzt

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 143/12

a) An den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG sind grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens. Es genügt daher, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen“ Leistung zu sprechen. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass sie die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen.

b) Bei der Beurteilung, ob ein Werk der angewandten Kunst die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Gestaltungshöhe erreicht, ist zu berücksichtigen, dass die ästhetische Wirkung der Gestaltung einen Urheberrechtsschutz nur begründen kann, soweit sie nicht dem Gebrauchszweck geschuldet ist, sondern auf einer künstlerischen Leistung beruht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine zwar Urheberrechtsschutz begründende, gleichwohl aber geringe Gestaltungshöhe zu einem entsprechend engen Schutzbereich des betreffenden Werkes führt.

c) Der Anspruch auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 36 Abs. 1 UrhG aF oder § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG und § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist bei der Verwertung eines Werkes der angewandten Kunst, das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich ist und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, nicht für Verwertungshandlungen begründet, die bis zum Inkrafttreten des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 am 1. Juni 2004 vorgenommen worden sind.

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08. Januar 2014

Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.01.2014, Az.: 4 U 31/13

Eine Werbung mit Gutscheinen von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden ist wettbewerbswidrig. Der versprochene Gutschein beeinträchtigt die objektive Kundenentscheidung, da das Angebot geeignet ist, die Kunden zu veranlassen unter Verletzung ihrer Pflicht aus dem Versicherungsvertrag, den Schaden so gering wie möglich zu halten, ein kostengünstigeres Angebots eines Mitbewerbers auszuschlagen, um den versprochenen Vorteil zu erlangen.

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07. Januar 2014

Werbung für zahnärztliche Leistungen irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2013, Az.: 4 U 64/13

Die Werbungmit dem Slogan „deutschlandweit das einzige Vollprogramm” für die Vermittlung von zahnärztlichen Leistungen ist irreführend, wenn nicht wirklich alle Leistungen angeboten werden, die über die gesetzliche zahnärztliche Regelversorgung hinausgehen.

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23. Dezember 2013

Angemessene Vergütung für Journalisten

Urteil des LG Mannheim vom 02.08.2013, Az.: 7 O 308/12 Journalisten haben Anspruch darauf, nach den vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten bezahlt zu werden. Dies kann auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen gelten. So steht dem Journalisten im Falle des Bestehens einer Differenz zwischen tatsächlich bezahltem Honorar und den Honorarsätzen der Gemeinsamen Vergütungsregeln ein Nachzahlungsanspruch zu, sofern der Verlag nicht darlegt, dass es in der relevanten Zeitspanne zur wesentlichen Veränderung der Branchenübung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse gekommen ist.
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23. Dezember 2013

„H. I. Tec – Dr. Iglseder“ ist nicht mit „HYDAC“ zu verwechseln

Beschluss des BPatG vom 01.08.2013, Az.: 30 W (pat) 96/11 Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Verwechslungsgefahr, auch wenn sich einige Überschneidungen in der Konsonantenfolge ergeben, denn die klanglich markanten Unterschiede stechen stark hervor. Auch der Umstand, dass der Zusatz „Dr. Igleseder“ grafisch in besonderer Weise sehr klein gehalten ist, ändert daran nichts.
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23. Dezember 2013

Wikipedia haftet erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen

Urteil des OLG Stuttgart vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13 Die Online-Enzyklopädie Wikipedia haftet als Host-Provider für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst ab dem Moment, an dem sie von diesen Kenntnis erlangt. Da lediglich Dritten die Plattform und der Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden, treffen Wikipedia keine aktiven Prüfpflichten bezüglich persönlichkeitrechtsverletzender Inhalte.
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23. Dezember 2013

Löschung der Marke „law blog“

Beschluss des BPatG vom 29.10.2013; Az.: 24 W (pat) 69/10 Die Marke „law blog“ wurde wegen Nichtigkeit gelöscht, da der Markeninhaber auf die Marke verzichtet hat. Es genügt für diesen Löschungsantrag allein das öffentliche Interesse an der Vernichtung ungerechtfertigter Schutzrechte. Fällt dieses öffentliche Interesse nach einem Verzicht für die Zukunft weg, so fehlt regelmäßig auch das Rechtsschutzbedürfnis für die weitergehende Feststellung der Nichtigkeit der angegriffenen Marke für die Vergangenheit.
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