Premiere verliert Streit um 26.350.000,00 Euro
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 28.05.2009, Az.: 7 O 17548/08
Im Streit um die Vertragsstrafenforderung von über € 26.000.000,- der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I in einer aktuellen Entscheidung die Klage abgewiesen.