Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

20. Mai 2010

„Nimm 2 Fruchtpops“ vs. „fruitpop“

Beschluss des BPatG vom 04.03.2010, Az.: 25 w (pat) 52/09 Die Marke "Nimm 2 Fruchtpops" ist hinsichtlich der Zuckerwaren wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke „fruitpop“ zu löschen. Die Wortmarke "Nimm 2 Fruchtpops" war u.a. für Zuckerwaren eingetragen worden. Hiergegen hatte nun die Inhaberin der prioritätsältere Marke "fruitpop", die ebenfalls für Zuckerwaren eingetragen ist, Beschwerde eingelegt. Beide Marken weisen zwar schon allein aufgrund des Bestandteils "nimm 2" der angegriffenen Marke klanglich und schriftbildlich gravierende Unterschiede auf. Hat jedoch ein Bestandteil in einer zusammengesetzten jüngeren Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung und wenn beim Verkehr wegen der Übereinstimmung der Eindruck erweckt wird, dass die Waren und Dienstleistungen aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gegeben sein. 

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07. Mai 2010

Markenmäßige Benutzung eines einzelnen Buchstabens

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 30.03.2010, Az.: 6 U 240/09

Ein aus einem einzelnen Buchstaben bestehendes Zeichen kann aus Sicht des angesprochenen Verkehrskreises ein typisches Mittel zur Herkunftskennzeichnung darstellen und dadurch Markenschutz erworben haben. Zwischen sich gegenüberstehenden und in ihrem Wort bzw. Buchstaben gleichlautenden Wortzeichen ohne konkrete und auffällige graphische Besonderheiten besteht selbst bei geringer Zeichenähnlichkeit Verwechslungsgefahr.
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30. April 2010

Farbkombination Grün/Gelb ist Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 28.10.2009, Az.: T-137/08

Die Farbmarke Grün/Gelb hat infolge ihrer markenmäßigen Benutzung die erforderliche Unterscheidungskraft erlangt. Wenngleich nachzuweisen ist, dass die Marke in der gesamten Gemeinschaft Unterscheidungskraft erlangt hat, wird keineswegs verlangt, für jeden Mitgliedstaat die gleiche Art von Beweisen vorzulegen.
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15. April 2010

Verwechslungsgefahr bei Mode-Kennzeichen aus Einzelbuchstaben

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 44/09

Die Verwendung von Einzelbuchstaben zur Kennzeichnung von Kleidungsstücken wird in der Modebranche herkunftshinweisend verstanden und erfolgt daher markenmäßig. Besteht ein Zeichen aus einem Buchstaben, der von einem Kreis umschlossen wird, und ist das andere Zeichen aus demselben Buchstaben und einem "G" entwickelt, wobei der andere Buchstaben von dem Bogen des "G" größtenteils kreisförmig umfasst ist, und treten dessen Elemente, die den Unterschied zu einem Kreis ausmachen, deutlich zurück, ist aufgrund dieser Ähnlichkeit und Warenidentität eine Verwechslungsgefahr anzunehmen. Für einen Ähnlichkeitsvergleich sind dabei nicht nur die von der üblichen Schreibweise der Buchstaben abweichenden Elemente heranzuziehen.

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08. April 2010

„MYSPACE“

Beschluss des BPatG vom 03.02.2010, Az.: 26 W (pat) 79/09 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "MYSPACE" für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 (Erziehung und Unterhaltung sowie wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen) eintragungsfähig, da sie hinreichend unterscheidungskräftig ist und als Hinweis auf die Herkunft der solchermaßen gezeichneten Produkte aus einem bestimmten Unternehmen geeignet ist.
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07. April 2010

Keine Verwechslungsgefahr für Schuhe mit unterschiedlichen Streifen

Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2010, Az.: 4 U 75/09

Werden Schuhe aus dem Lifestyle-Bereich mit einem Streifenkennzeichen bzw. einem eingetragenen Formstrip versehen, so ist der Ähnlichkeitsgrad als überaus gering zu bewerten, wenn die konkrete Gestaltung gänzlich unterschiedlich ist. Der Formstrip ist geprägt durch einen einheitlich und ununterbrochen geschwungenen, stark reduzierten Bogen. Das Streifenkennzeichen dagegen durch mehrfach richtungswechselnde Linien. Die Unterschiede sind auch bei nur flüchtiger Erinnerung an das jeweilige Kennzeichen offensichtlich, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
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30. März 2010

„Verlorene Generation“ doch nicht verloren

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 27/09 Die Wortmarke "Verlorene Generation" ist für Waren wie Software und digitale Datenträger ausreichend unterscheidungskräftig und konnte somit doch als Marke eingetragen werden. Das BPatG begründete seinen Beschluss damit, dass der Begriff entgegen einer Beschwerde über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft verfüge, da ihm nach dem Verständnis der maßgeblichen Verbraucherkreise die konkrete Eignung zukommt, als Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft aufgefasst zu werden.
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12. Februar 2010

„Galerie“ verwechselbar mit „Galeria“

Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 29 W (pat) 38/09

Ein Zeichen, das nur für Teile der eingetragenen Waren und Dienstleistungen beschreibend wirken kann, hat auch nur für diese eine verminderte unterscheidungskraft.
In anderen Bereichen ist ein größerer Unterschied notwendig um einer Verwechslungsgefahr vorzubeugen. Ein einzelner anderer Buchstabe am Wortende genügt diesen Ansprüchen nicht.
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12. Februar 2010

„Air Force One“ hebt ab

Beschluss des BPatG vom 26.01.2010, Az.: 33 W (pat) 100/07 Obwohl der Verkehr mit dem Begriff "Air Force One" weitgehend eine inhaltliche Bedeutung verbindet, kann dieses Zeichen durchaus für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen Marke kennzeichnungskräftig sein.

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