Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

11. Juni 2018

Biere dürfen nicht als „bekömmlich“ beworben werden

verschiedene Biersorten in Bierkrügen
Pressemitteilung Nr. 93/2018 zum Urteil des BGH vom 17.05.2018, Az.: I ZR 252/16

Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben etikettiert oder beworben werden. Wirbt eine Brauerei dennoch damit, ein Bier sei „bekömmlich“, so stellt dies eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar. Denn mit der Aussage „bekömmlich“ assoziiert der Verkehr die Begriffe „gesund“, „zuträglich“ oder „leicht verdaulich“ und versteht unter der Werbeaussage, dass das Bier im Verdauungssystem gut aufgenommen wird. Eine derartige Werbung ist insbesondere dann unzulässig, wenn ihr auch nicht entnommen werden kann, dass sich die Bekömmlichkeit auf den Geschmack beziehen soll.

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07. Juni 2018

Irreführende Werbung eines Hotels mit Sonnensymbolen

Hotel Schriftzug mit Sternen
Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 24.11.2017, Az.: 3 O 32/17

Die Werbung eines Hotels im Internet sowie auf Flyern und Visitenkarten mit Symbolen, die erst bei genauer Betrachtung als Sonnen identifiziert werden können, kann unzulässig sein, wenn die Anordnung und die bildhafte Darstellung den Symbolen der Sterneklassifizierung ähneln. Sie erwecken bei dem Verbraucher den Eindruck, es handle sich um ein klassifiziertes „Sterne-Hotel“. Wurde dem Hotel jedoch keine Klassifizierung durch eine neutrale Stelle erteilt, stellt die Werbung mit sterneähnlichen Symbolen eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

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28. Mai 2018

Ausgenommene Warengruppe muss bei Preisnachlässen genau bezeichnet werden

Rabattaktion 25% auf alles
Urteil des OLG München vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17

Bei Preisnachlässen gehört zu den wesentlichen Informationen gem. § 5a UWG, welche Waren oder Warengruppen mit diesen erworben werden können. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote, wie Preisnachlässe, klar erkennbar und leicht zugänglich sein. Sind gemäß Sternchenhinweis „reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings“ ausgenommen, wird der Verbraucher damit nicht ausreichend über die Ausnahmen informiert. Eine Aufklärung über die Beschränkung des Rabattangebotes durch Mitarbeiter im Ladenlokal kann nicht als rechtzeitig i. S. d. § 5a Abs. 2 Nr.3 UWG angesehen werden.

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28. Mai 2018

Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht als „Praxisklinik“ beworben werden

Zahnärztin behandelt Patienten
Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17

Die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als „Praxisklinik“ stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn in der Praxis keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme besteht. Nach Ansicht des OLG Hamm erwartet der Verbraucher, dass die medizinische Versorgung in einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der Wortteil „Klinik“ sei bestimmend im Wort „Praxisklinik“ und erwecke den Eindruck, der Zahnarzt betreibe eine Klinik. Da der Begriff „Klinik“ als Synonym für „Krankenhaus“ verstanden wird, assoziiert der Verbraucher damit die Möglichkeit einer zumindest vorübergehenden stationären Behandlung. Folglich präsentiert sich eine als „Praxisklinik“ bezeichnete Praxis für den Verbraucher als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und als erwägenswerte Alternative zu einer Zahnklinik.

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23. Mai 2018

Wettbewerbsverstoß bei Vergabe von Tourismus-Info an privaten Anbieter

weißes und rotes Tourist Information Schild hängt vor einem Gebäude
Urteil des OLG Brandenburg vom 05.04.2018, Az.: 6 U 50/13

Die Vergabe des Betriebs der Touristinformation einer Stadt an ein privates Unternehmen verstößt gegen § 3 Abs. 1 UWG, sofern nicht durch organisatorische, räumliche und personelle Trennung sichergestellt ist, dass öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Geschäftsbereiche ohne weiteres als solche erkennbar sind. Die beklagte Stadt hatte den Betrieb ihrer Büros für Tourismusinformation an ein Unternehmen übertragen, das selbst Stadtrundfahrten anbietet. Dieses hatte daraufhin ihr Angebot mit dem Logo der Stadt und der Angabe „die Stadtrundfahrt des offiziellen Dienstleisters der Landeshauptstadt“ beworben. Die Stadt hat durch die Vergabe ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe in unzulässiger Weise mit der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Firma verknüpft und ihr dadurch beim Absatz ihrer Stadtrundfahrten einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.

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18. Mai 2018

Werbung mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ ist ohne Erläuterung unzulässig

grünes Etikett mit weißer Aufschrift "UMWELTFREUNDLICH"
Urteil des LG Köln vom 05.03.2018, Az.: 31 O 379/17

Wirbt ein Unternehmen damit, dass ein Produkt „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ wurde, ohne zu erläutern, woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit bzw. Sozialverträglichkeit überhaupt ergibt, so stellt dies eine Irreführung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung seitens des Unternehmens dar.

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14. Mai 2018

Ferienhof haftet für fehlerhafte Angaben in Online-Buchungsportal

Online-Buchungsportal für Hotels
Urteil des LG Münster vom 15.12.2017, Az.: 022 O 56/17

Der Betreiber eines Ferienhofs haftet für wettbewerbswidrige Einträge in einem Buchungsportal. Dies gilt auch sofern diese Angaben nicht vom Hofinhaber selbst, sondern vom Betreiber des Online-Portals stammen. Der Ferienhof war auf einem Online-Buchungsportal mit einer 3-Sterne-Klassifizierung beworben worden, obwohl lediglich einzelne Zimmer des Ferienhofs mit drei Sternen ausgezeichnet sind. Nach Ansicht des Gerichts war die vom Hofbetreiber veranlasste Schaltung der Anzeige auf dem Portal kausal für die hervorgerufene Irreführung. Der Betreiber des Ferienhofs müsse sich etwaige Fehler des Buchungsportals zurechnen lassen, da eine falsche Bewerbung des Ferienhofs nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liege.

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20. April 2018 Top-Urteil

Werbeblocker AdBlock Plus wettbewerbsrechtlich zulässig

Logo Adblocker mit Schloss
Pressemitteilung Nr. 78/2018 des BGH zum Urteil vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

Das Anbieten eines Werbeblockers verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diesbezüglich hat der BGH die Klage eines Verlages abgewiesen, der seine redaktionellen Inhalte im Internet zur Verfügung stellt und dieses Angebot durch Werbung finanziert. Der Verlag klagte gegen den Vertreiber des Computerprogramms AdBlock Plus, mit dem Werbung auf Internetseiten unterdrückt werden kann. Werbung, die von bestimmten Filterregeln erfasst wird, wird durch das Programm automatisch blockiert, außer der Werbetreibende bezahlt AdBlock Plus für die Aufnahme in eine Whitelist akzeptabler Werbung. Im Angebot der Beklagten sieht der BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten, da nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen eingewirkt wird. Vielmehr liege der Einsatz des Programms in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer. Auch habe der Verlag die Möglichkeit, die Inanspruchnahme ihrer Angebote durch Nutzer von AdBlock Plus mittels technischer Mittel zu verhindern.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

Kamera auf Stativ filmt Frau mit Make-Up vor dem Sofa
Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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10. April 2018

AdWords-Anzeige für Marke darf keine Produkte anderer Marken verlinken

Adwords vor kariertem Hintergrund
Urteil des OLG München vom 11.01.2018, Az.: 29 U 486/17

Das Schalten einer AdWords-Anzeige, in der eine geschützte Marke ausdrücklich genannt wird, ist markenrechtlich unzulässig, wenn der in der Anzeige vorgesehene Link auf eine Angebotsseite führt, auf der auch Produkte anderer Marken angeboten werden. Nach Ansicht des OLG München geht der Verbraucher aufgrund der Gestaltung solcher Anzeigen davon aus, dass er nur Produkte der beworbenen Marke als Treffer angezeigt bekommt und nicht etwa Alternativangebote von anderen Herstellern. Der Kunde erkenne – wenn überhaupt – erst nach genauerer Ansicht der Angebote, dass es sich um Angebote von Drittanbietern handelt. Darin sah das Gericht eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke.

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