Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“
Auch ein Werbeprospekt hat Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pressemitteilung Nr. 37/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 261 C 25225/10
Bei dem Abschluss eines Vertrages muss der Verbraucher auch die dem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Er kann sich nicht allein auf einen Werbeprospekt des Vertragspartners verlassen, sondern muss innerhalb gewisser Grenzen damit rechnen, dass im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingen Werbeversprechen konkretisiert und eventuell auch abgeschwächt werden.Lange Werbung belästigt Kinder
Leere Versprechungen sind wettbewerbswidrig
Herrscht die „Oberpfälzer Bierkönigin“ über die gesamte Oberpfalz?
Die Verwendung des Titels „Oberpfälzer Bierkönigin“ ruft beim Verbraucher den (falschen) Eindruck hervor, dass sie sämtliche oberpfälzische Brauereien repräsentiert. In Wahrheit repräsentiert sie nur eine oberpfälzische Brauerei und diese hat sie ausschließlich für eigene Werbezwecke wählen lassen und dementsprechend auch nur zu diesem Zweck eingesetzt. Allerdings ist dieses Verhalten nicht unlauter, da insbesondere die Interessen der Marktteilnehmer nicht spürbar beeinträchtigt werden. Der Verbraucher bewertet die Wahl und den Auftritt einer Bierkönigin als „Werbegag“ und weiß, dass die Wahl einer Bierkönigin mit Absatzinteressen von Brauereien verbunden ist. Für die Kaufentscheidung ist es irrelevant, wie viel Einfluss die einzelnen Brauereien an der Wahl der entsprechenden Bierkönigin haben.
Werbung mit Garantie
Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.
Keine Werbung mit „100% Bio Tabak“
Zustimmung in Werbung durch AGB nicht zulässig
Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2011, Az.: I-4 U 174/10
Die erforderliche Einwilligung zum Erhalt von Werbung kann grundsätzlich auch durch eine entsprechende AGB-Klausel eingeholt werden. Sie muss dann aber besonders hervorgehoben werden. Dies ist nicht der Fall, wenn die AGB-Klausel in einem „Allgemeine Informationen“ überschriebenen Abschnitt enthalten ist, der aus mehreren Absätzen besteht und die Klausel optisch nicht hervorgehoben ist. Generell nicht durch AGB eingeholt werden kann die Einwilligung in Werbung per Fax, Telefon oder Email.Streitwert bei Markenverletzung
Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.04.2011, Az.: 6 W 30/11
Bezüglich der Bemessung des Streitwertes bei einer Markenverletzung, liegt ein hoher Angriffsfaktor auch dann vor, wenn eine Rechtsanwaltsgesellschaft durch entsprechende AdWord-Werbung und innerhalb der Domain den markenrechtlich geschützten Namen eines Unternehmens dazu benutzt neue Mandanten zu gewinnen, um Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Zwar wird die Herkunftsfunktion nicht beeinträchtigt, da der Verkehr das Zeichen letztlich richtig zuordnet, allerdings ist die beanstandende Verwendung der Bezeichnung im Rahmen der Mandantenwerbung geeignet, das Ansehen dieses Unternehmens zu schädigen, da mögliche Neu-Kunden abgefangen und auf eine Internetseite umgeleitet werden, die sich kritisch mit dem Unternehmen befasst.