Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.02.2013, Az.: 6 U 28/12 Die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter dem Zusatz eines Doktortitels kann irreführend sein, sofern aus ihr nicht hervorgeht, dass der Doktortitel nicht im Bereich der Medizin sondern der Chemie erworben wurde. Für angehende Heilpraktiker stellt die Angabe, ob der Doktortitel ihres Lehrers auf dem Gebiet der Medizin oder der Chemie erworben wurde, eine relevante Information dar.
Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.10.2012, Az.: 5 U 166/11 Selbst wenn die Idee und das Thema eines Bildes in einer anderen Collage erkennbar übernommen wurde und zwischen den Bildern gewisse Ähnlichkeiten bestehen, so liegt hierin noch keine Urheberrechtsverletzung. Es kommt vielmehr auf die konkrete Gestaltung der sich gegenüber stehenden Bilder an und ob diese tatsächlich übereinstimmend oder nicht doch deutlich unterschiedlich sind.
Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12 Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
Urteil des OLG Stuttgart vom 07.04.2011, Az.: 2 U 170/10
Der Verweis innerhalb einer Werbung auf ein Testergebnis in einer Fachzeitschrift (z.B. Stiftung Warentest oder Öko Test) muss in hinreichender Schriftgröße gehalten sein. Als Regelwert ist hierbei eine Schriftgröße von 6 pt anzusehen, sofern nicht die besondere Gestaltung der Werbung (Farbe, Kontrast etc.) auch bei kleinerer Schriftgröße die hinreichende Lesbarkeit sicherstellt.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.09.2012, Az.: 6 U 143/11 Eine Internetseite, welche Informationen zur Empfängnisverhütung enthält, kann auch dann einen unzulässigen gewerblichen Zusammenhang mit einem verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel bewirken, wenn das Arzneimittel auf der Homepage nicht eindeutig benannt wird. Wird beim Leser aufgrund der Gesamtumstände eine gedankliche Verbindung zwischen der Internetseite und dem indirekt beworbenen Arzneimittel hervorgerufen, liegt eine produktbezogene Werbung vor. Alle Aussagen, die darauf abzielen, den Absatz eines Arzneimittels zu fördern - wenn auch indirekt – gelten als Werbung für das entsprechende Medikament.
Pressemitteilung Nr. 149/12 des BGH vom 13.09.2012, Az.: I ZR 230/11 Das Bewerben von „Biomineralwasser“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es ist denkbar, dass ein Mineralwasser die gesetzlichen Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe nur wenig unterschreitet. Bleibt ein als „Biomineralwasser“ bezeichnetes Mineralwasser deutlich darunter und ist es somit tatsächlich reiner, darf dieses Qualitätsmerkmal auch explizit beworben werden.
Beschluss des BPatG vom 01.08.2012, Az.: 26 W (pat) 508/12 Der angemeldeten Wortmarke "Glücksgefühle" fehlt es auch bei einem großzügigen Beurteilungsspielraum an notwendiger Unterscheidungskraft. Zudem steht der Anmeldung ein Freihaltebedürfnis entgegen. Durch den Werbehinweis "Glücksgefühle" wird der allgemeine Endverbraucher nur emotional positiv gestimmt und zum Kauf der Ware animiert. Dagegen ist jedoch keine Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen ersichtlich.
Pressemitteilung Nr. 12/12 des LG München I zum Urteil vom 28.08.2012, Az.: 33 O 13190/12
Die blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung eines Unternehmens, "10 Prozent auf alles" zu gewähren, ist dann unzulässig, wenn sie unwahr ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn mittels eines kleinen Sternchenhinweis "Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware" von der Rabattaktion ausgenommen wird und weiter Bücher und Zeitschriften verkauft werden, die der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen. Eine solche Werbung ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
Urteil des LG Hamburg vom 24.04.2012, Az.: 312 O 715/11
Ein von einem Mitarbeiter abgegebener positiver Beitrag bzgl. der Bewertung des eigenen Arbeitgebers in einem Internet-Blog stellt eine unlautere Handlung des Arbeitgebers dar, sollte der werbliche Charakter des Blogeintrages verschleiert werden. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter vorgibt, sich als Privatperson zu äußern, obwohl er tatsächlich für das Unternehmen werben möchte. Dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz aus einen Blogeintrag, der massiv zugunsten des Arbeitgebers formuliert ist, schaltet, um sich privat zu äußern, widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit.
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