Inhalte mit dem Schlagwort „Zeitung“

14. Oktober 2021 Top-Urteil

Münchens Stadtportal missachtet Gebot der Staatsferne

Rathaus in München mit Platz
Urteil des OLG München vom 30.09.2021, Az.: 6 U 6754/20

Das Gebot der Staatsferne verlangt von der Gemeinde eine Beschränkung auf Sachinformationen. Die Meinungsbildung soll vom Volk ausgehen, sodass staatliche Publikationen keine wertenden Elemente enthalten dürfen und als solche erkennbar sein müssen. Andernfalls wird die Unabhängigkeit der Informationsfunktion der Presse gefährdet. Das Internetangebot von muenchen.de sei jedoch aufgrund der großen Anzahl an redaktionellen Beiträgen zu presseähnlich. Auch sei die Anzeigenwerbung auf der Website "ausufernd" und damit die Internetseite von kommerziellem Charakter, so das Gericht. Abschließend geklärt ist der Streit jedoch noch nicht: die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht zugelassen.

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03. Januar 2020

Pressebeitrag kann unlautere Werbung sein

Hände, die Zeitungspapier hochhalten
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.08.2019, Az.: 6 W 64/19

Die Veröffentlichung eines Artikels über die Spendentätigkeit eines örtlichen Unternehmens stellt eine geschäftliche Handlung zu dessen Gunsten dar. In vorliegendem Fall war der Artikel fast wortgleich mit einer früheren Pressemitteilung des Unternehmens und entbehrte damit zusätzlicher Information. Der Artikel hätte daher als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet werden müssen. Weil dies jedoch nicht geschah wurde der Leser über dessen kommerziellen Hintergrund getäuscht und die geschäftliche Handlung war unlauter. Nicht von Belang ist dabei, ob der Journalist von dem Unternehmen bezahlt wurde oder nicht.

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28. Oktober 2019

Traumreise mit Traumschiffkapitän?

Kreuzfahrtschiff sticht zum Sonnenuntergang in See
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 10.10.2019, Az.: 15 U 39/19

Die Zeitung „Bild am Sonntag“ darf bei einem Gewinnspiel mit dem Hauptgewinn Kreuzfahrt nicht das Bild vom Schauspieler des Traumschiffkapitäns verwenden. Die Verwendung des Bildes ohne Zustimmung ist unzulässig, da es zu kommerziell-werblichen Zwecken und als Klickköder genutzt wurde und nicht der journalistische Nachrichtenwert im Vordergrund stand. Insbesondere handle es sich laut Gericht nicht um ein Symbolfoto für die Traumreise, da dies das Recht Prominenter am eigenen Bild untergraben würde. Die Zeitung muss daher Auskunft über ihre Druckauflage erteilen, damit ein Ersatzanspruch berechnet werden kann.

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24. April 2015

Kein Anspruch auf Unterlassung von Verdachtsberichtserstattung

Mehrere gefaltete Zeitungen liegen auf einem Stapel
Urteil des OLG Karlsruhe vom 02.02.2015, Az.: 6 U 130/14

Ein Beschuldigter eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, welcher in einem Zeitungsartikel zwar nicht namentlich genannt, jedoch auf Grund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist, hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Verdachtsberichterstattung.

Nach der Rechtsprechung ist eine direkte Namensnennung nur in Fällen schwerer Kriminalität, welche ein großes öffentliches Interesse wecken, zulässig. Eine Identifizierung auf Grund mitgeteilter Einzelheiten stellt jedoch einen deutlich minder intensiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten dar, wonach das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit den Geheimhaltungsinteressen des Beschuldigten auch dann überwiegt, wenn zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht alle Vorwürfe abschließend geklärt sind.

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17. Februar 2015

Anspruch auf Gegendarstellung bei Tatsachenbehauptung

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Gegendarstellung" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 29.01.2015, Az.: 4 U 81/14

Die Schlagzeile „Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“ auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift ist keine echte Frage und folglich nicht vom grundrechtlichen Schutz auf Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG umfasst. Ist die Frage vielmehr eine in Frageform gekleidete Äußerung, so handelt es sich um eine „rhetorische“ Frage und somit um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil.

Wird durch die Frage eine Person in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I , Art.1 I GG verletzt, entsteht ein Anspruch auf Gegendarstellung. Hierbei ist es nicht entscheidend, dass der durch die Frage auf der Titelseite entstandene Eindruck durch den Inhalt des Artikels im Innenteil der Zeitung korrigiert wird, da ein nicht unerheblicher Teil der Leserschaft als Titelseitenleser mit dieser Richtigstellung nicht erreicht wird.

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12. Februar 2015

Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung bei identifizierender Textberichterstattung

Ein Mann im Anzug liest gerade Zeitung in einem Friseursalon.
Urteil des BGH vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13

Ein Promifriseur, der namentlich in Zusammenhang mit der Festnahme seines Mitarbeiters in einer Berichtserstattung erwähnt wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung. So ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwar unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Geschäftsehre betroffen, jedoch überwiegt die Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse des Friseurs am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten. Insbesondere betrifft die Berichterstattung nur die berufliche Sphäre und es drohen weder soziale Ausgrenzung noch Stigmatisierung oder Prangerwirkung.

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15. September 2014

„Sponsored by“ für die Kenntlichmachung einer Anzeige nicht ausreichend

Urteil des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Die Kenntlichmachung der Beiträge mit unscharfen Begriffen wie "sponsored by" reicht nicht aus, um den Anzeigencharakter der Veröffentlichungen zu verdeutlichen. Der werbliche Charakter einer Veröffentlichung muss für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Leser vielmehr bereits auf den ersten Blick erkennbar sein.

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28. Juli 2014

Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung bei unwahrer Tatsachenbehauptung in Pressebericht

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2014, Az.: 16 U 179/13

Wird durch einen Zeitungsartikel der Eindruck erweckt, gegen eine Person werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei und des illegalen Mineralienhandels geführt, und erweist sich dies als unwahre Tatsachenbehauptung, besteht ein Anspruch auf Abdruck einer Richtigstellung. Wird die Person zudem abgebildet und ihr voller Name genannt, so handelt es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, die bei schuldhaftem Handeln außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auslöst.

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17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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19. Februar 2014

Das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung in einer Zeitung umfasst nicht die Veröffentlichung in einem Onlinearchiv

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: I-20 U 187/12

Stellt ein Zeitungsverlag Artikel eines freien Journalisten neben der Veröffentlichung in der Tageszeitung auch in einem Onlinearchiv entgeltlich zur Verfügung, so verletzt dies die Urheberrechte des Autors, wenn keine gesonderte Abmachung über eine derartige Verwendung getroffen wurde. Eine Veröffentlichung in einem Onlinearchiv stellt im Gegensatz zur einmaligen Erscheinung in einer Printzeitung einen dauerhaften Eingriff in die Rechte des Urhebers dar und erfordert deshalb die Einräumung umfassenderer Nutzungsrechte.

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