Unser Mandant wurde vom Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg durch die Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust abgemahnt. Aufgrund dessen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert mit einem Vertragsstrafeversprechen von 7.500,-- EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Dort teilten die Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust mit, dass durch den Verein für lauteren Wettbewerb eine verwirkte Vertragsstrafe wegen eines begangenen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung vom 08.04.2003 wegen fehlerhafter Textilkennzeichnungen einzelner Produkte gefordert worden sei.