Inhalte aus der Kategorie: „eBay“

21. März 2017

Abmahnung von Bashar Al-Rashid durch die Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte wegen Wettbewerbsverstoß auf eBay

Uns liegt eine Abmahnung von Bashar Al-Rashid, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass in seinen Angeboten auf der Internetplattform eBay der erforderliche Link zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung fehle und er somit einen Wettbewerbsverstoß begehe.

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21. Februar 2017

Das Ende der Abmahnungen des Herrn Stefan Braun durch RA Frank Ernser von den Binz Rechtsanwälten? LG Köln erlässt Versäumnisurteil und gibt unserer Widerklage statt

Bereits in der Vergangenheit berichteten wir im Rahmen unseres abmahnBAROMETERS mehrfach über die fragwürdigen Abmahnaktivitäten des Herrn Stefan Braun. Die durch die Binz Rechtsanwälte formulierten Vorwürfe lauteten beispielsweise, dass als Amazon-Händler keine Widerrufsbelehrung vorgehalten oder im Rahmen eines Online-Shops in vermeintlich unzulässiger Weise mit Selbstverständlichkeiten geworben werde. In einem Verfahren vor dem LG Köln liegt nun ein sehr erfreuliches Urteil vor: Offensichtlich sah die Gegenpartei, bestehend aus Herrn Stefan Braun und Rechtsanwalt Ernser für die Binz Rechtsanwälte, keine andere Möglichkeit sich aus der Affäre zu ziehen, als ein Versäumnisurteil über sich ergehen zu lassen.

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16. September 2016

Zwei Abmahnungen der AlphaCentaurus Promotion (Inh. Marco Seelmann) durch JUS DIREKT am selben Tag wegen fehlendem Link zur OS-Plattform und nicht erreichbarer Faxnummer

Uns liegen zwei weitere Abmahnungen der Firma AlphaCentaurus Promotion (Inh. Marco Seelmann), ausgesprochen durch die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH JUS DIREKT, vor. In den beiden Schreiben, die vom selben Tag stammen, wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich im Rahmen seines eBay-Auftritts wettbewerbswidrig verhalten zu haben.

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14. September 2016

Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann wegen Markenrechtsverletzung an „Mensch ärgere Dich nicht“

Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH, ausgesprochen durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch die Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ eine eingetragene Marke der Schmidt Spiele GmbH widerrechtlich verwendet und dadurch deren Rechte verletzt zu haben.

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