Kommentar

UDRP – BMW geht erfolgreich gegen Domains bmw—deutschland.info und bmwgroup.online vor

18. August 2016
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Bereits vor einem Jahr berichteten wir, dass BMW erfolgreich gegen den „Domain-Hack“ b.mw im Rahmen des UDRP-Verfahrens vorging. Dass der bayerische Automobilhersteller auch weiterhin rechtsverletzende Domainregistrierungen im Blick hat, zeigen zwei neue UDRP-Verfahren wegen den Domains bmw---deutschland.info und bmwgroup.online, bei denen der Autohersteller ebenfalls im Ergebnis erfolgreich vorging.

bmwgroup.online wird zum Kauf bzw. Tausch angeboten

So wurde der BMW AG zum einen die Domain bmwgroup.online von dessen Domaininhaber zum Tausch gegen fünf Automobile und einem Geldbetrag oder zum Kauf zu einem entsprechend höheren Pauschalbetrag angeboten. Die Muttergesellschaft des Automobilkonzerns sah jedoch in dem Angebot der erst im Jahr 2016 registrierten Domain einen Verstoß gegen ihre Wortmarke „BMW Group“.

Da außergerichtliche Einigungsversuche zwischen den Parteien zu keinem Ergebnis führten, legte die BMW AG Beschwerde bei der WIPO ein. Der Domaininhaber sah in der Registrierung der Domain keine Markenverletzung, da er die Domain lediglich zum Kauf oder Tausch angeboten habe.

Versand von betrügerischen E-Mails unter Domain bmw—deutschland.info

In einem weiteren Verfahren ging die BMW AG gegen die ungewöhnliche Domain mit drei Bindestrichen, bmw—deutschland.info vor, die sich im Oktober 2015 ein Schwede hat registrieren lassen. Zwar wurden unter der Domain niemals Inhalte hinterlegt; der Domaininhaber nutzte die Domain jedoch für den E-Mail Verkehr und versuchte – unter Vortäuschung einer Tätigkeit für BMW – die angeschriebenen Personen zu betrügerischen Käufen auf der Plattform quoka.com zu bewegen.

BMW erfolgreich in beiden UDRP-Verfahren

Der Automobilhersteller war erwartungsgemäß in beiden UDRP-Verfahren erfolgreich, so dass in beiden Fällen auf Übertragung der Domain entschieden wurde.

Im Hinblick auf die Domain bmwgroup.online (WIPO-Case Nr. D2016-1109) war die streitgegenständliche Domain und die Marke der BMW AG identisch. Der Domaininhaber hatte keine Rechte an den Zeichen „BMW“ oder „BMW Group“ und war auch kein Lizenznehmer; ein eigenes Recht stand ihm ebenfalls nicht zu.

Die Domain wurde nicht für ein womöglich „gutgläubiges“ Angebot von Waren und Dienstleistungen, ohne eine Gewinnabsicht genutzt, sondern im Gegenteil: er bot die Domain der Beschwerdeführerin sogar zum Kauf oder Tausch an – woraus sich die Bösgläubigkeit der Registrierung der Domain gerade erst ergab. Dass er die Domain selbst tatsächlich gar nicht nutzte, hatte für die Entscheidung keine Relevanz.

Auch die Domain bmw—deutschland.info (WIPO-Case Nr. D2016-0906) beinhaltet die Marken der Beschwerdeführerin. Diese ist selbst unter zahlreichen Domains erreichbar, beispielsweise für deutsche Kunden unter der Adresse bmw.de. Durch den geografischen Zusatz „Deutschland“ werde daher eine Verwirrung des Nutzers hervorgerufen, der eine entsprechende E-Mail erhält, auch wenn die Domain lediglich eine .info Top-Level-Domain aufweist, so der UDRP-Panelist.

Der Domaininhaber selbst hatte auch kein Recht oder sonstiges, eigenes legitimes Interesse an der Domain, insbesondere musste ihm die weltweit bekannte Marke „BMW“ positiv bekannt sein.

Die Bösgläubigkeit der Domain-Registrierung ergibt sich auch daraus, dass er sich im Rahmen der E-Mails als BMW-Mitarbeiter ausgab und diese nutzte, um geschäftlichen Gewinn zu erzielen, indem er Fehlvorstellungen bei den Empfängern seiner E-Mails im Hinblick auf die BMW Marke hervorrief. Auch das reine passive Halten der Domain zur Nutzung als E-Mail Domain und nicht für eine ordentliche Webseite ist ein Indiz für die Bösgläubigkeit, so der Panelist.

Fazit

Wie die beiden vorliegenden UDRP-Verfahren zeigen gehen Markeninhaber verstärkt gegen rechtsverletzende Domains vor. Das Registrieren von Domains mit Marken sollte man daher tunlichst unterlassen, wenn man selbst kein eigenes Recht oder jedenfalls eine Lizenz an der Domain hat. Das gilt auch dann, wenn man diese nur „passiv“ halten möchte. Das Nutzen der Domains (z.B. wie vorliegend als E-Mail Domain) oder das käufliche Anbieten der Domain an den Markeninhaber kann dann schnell nach hinten losgehen.

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