20. Februar 2019

„Volkslehrer“ für Schuldienst ungeeignet – Kündigungsklage abgewiesen

Lehrer und Schülerin nutzen Tablet im Klassenzimmer
PM Nr. 03/19 zum Urteil des ArbG Berlin vom 17.01.2019, Az.: 60 Ca 7170/18

Nicht nur Beamte - auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und sind zur Loyalität verpflichtet. Gibt ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes an, sich mit der Reichsbürgerbewegung zu identifizieren und verbreitet er zudem volksverhetzende Aussagen im Internet, stellt dies einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

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20. Februar 2019

Abmahnungsverbot unter Mitbewerbern

Mann hält Hand schützend vor seinem Körper
Urteil des LG Wiesbaden vom 05.11.2018, Az.: 5 O 214/18

Bei Verstößen gegen die DSGVO sind Mitbewerber nicht zur Abmahnung befugt. Die Klägerin steht mit dem Beklagten in einem Wettbewerbsverhältnis und möchte diese auf Grund von unzureichenden datenschutzrechtlichen Auskünften nach Art. 15 DSGVO zur Unterlassung verpflichten. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Regelungen der DSGVO abschließend sind. Das bedeutet, dass für die Anwendung des UWG neben der DSGVO kein Raum ist und Mitbewerber somit Verstöße gegen die DSGVO nicht nach Wettbewerbsrecht abmahnen können.

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19. Februar 2019

Kaufpreisbestimmung bei Gewinnmanipulation einer eBay-Auktion durch Abgabe eines Scheingebots

Richterhammer Icon auf Laptop
Urteil des OLG München vom 26.09.2018, Az.: 20 U 749/18

Maximalgebote im Rahmen einer, mit einem automatischen Bietsystem abgewickelten, eBay-Auktion stellen noch keine unbedingten Annahmeerklärungen dar. Durch diese Gebote wird lediglich erklärt, dass ein nächsthöheres Gebot abgegeben wird, um den Zuschlag an der verkauften Sache zu erhalten. Wurde während der Auktion ein nach § 117 Abs. 1 BGB nichtiges Scheingebot abgegeben, kann die aufgrund dieses Scheingebots vom Bietsystem vorgenommene Erhöhung keine Rechtswirkung entfalten. Der Kaufpreis ist dann nach dem letzten echten Gebot eines Dritten, das der Käufer überboten hat, zu bestimmen.

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19. Februar 2019

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für hochpreisige Uhrenmodelle nach Vertriebseinstellung

Männer Uhren im Schaufenster
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 25.10.2018, Az.: 6 U 233/16

Verfügt ein wettbewerblich einzigartiges Erzeugnis nach Einstellung des Vertriebs noch über eine gewisse Bekanntheit, kommt ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz in Betracht. Wurde ein hochpreisiges Uhrenmodell über längere Zeit in nicht unerheblicher Zahl angeboten und verkauft, kann der Nachahmungsschutz auch für einen Zeitraum von mehreren Jahren nach Vertriebsende zu bejahen sein. Wird das Erzeugnis nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung auch dann vor, wenn das nachgeahmte Modell mit einem anderen Wortzeichen versehen ist als das Originalmodell.

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18. Februar 2019

Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien: Auch unbelegte Brötchen zählen als „zubereitete Speise“

Brotkorb mit Semmeln
Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18

Der Verkauf von unbelegten Semmeln und Broten an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden, stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dar. Vielmehr sei das Angebot von Backwaren zum Mitnehmen an Sonn- und Feiertagen durch das Gaststättengesetz gedeckt, sofern in der Bäckerei Sitzgelegenheiten vorhanden sind, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen können. Auch bei unbelegten Brötchen handle es sich um „zubereitete Speisen“ nach dem Gaststättengesetz, da die Brötchen als verzehrfertige Nahrungsmittel durchaus auch im jeweiligen Betrieb beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks zum Verzehr verabreicht werden.

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18. Februar 2019

Hersteller muss auch bei Werbung für „No-Name“-Elektrohaushaltsgeräte genannt werden

Kühlschrank und Elektroherd vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Dortmund vom 24.10.2018, Az.: 10 O 15/18

Ein Möbelhändler muss in einem Werbeprospekt, mit dem er unter anderem auch Elektrohaushaltsgeräte wie beispielsweise Kühlschränke bewirbt, den Hersteller der jeweiligen Geräte angeben. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den beworbenen Geräten um sogenannten „No-Name“-Produkte handelt. Die Angabe des Herstellers sei genauso wie die Mitteilung der Typenbezeichnung ein wesentliches Merkmal der Elektrohaushaltsgeräte. Die Herstellernennung sei erforderlich, um dem Verbraucher einen Vergleich zwischen den Geräten unterschiedlicher Hersteller zu ermöglichen und ihm zumindest einen Anhaltspunkt zur Einschätzung des jeweiligen Preis-/Leistungsverhältnis zu geben.

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18. Februar 2019

Markenrechtsverletzung auf Amazon aufgrund Änderung der Artikelbeschreibung durch Dritte

Amazon Einkaufswagen
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.08.2017, Az.: 2a O 45/17

Das Abändern eines Angebots und der von Dritten verfassten Produktbeschreibung auf Amazon ist als geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen. Amazon Händler unterliegen dabei strengen Überwachungspflichten ihrer jeweiligen Angebote auf rechtsverletzende Änderungen durch Dritte und müssen bei Kenntnis von rechtswidrigen Änderungen unverzüglich handeln. Erfüllen sie diese Prüfpflichten nicht und veräußern aufgrund dessen ihre Ware markenrechtsverletzend, können sie hierfür als Störer haften. Dies kann im Einzelfall auch dann der Fall sein, wenn sie selbst ein zuvor zulässiges und korrektes Angebot erstellt haben, welches im Nachgang durch einen Dritten abgeändert wurde und von diesem Dritten im Nachgang zur Unterlassung einer etwaigen rechtsverletzenden Handlungen aufgefordert werden.

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18. Februar 2019

Durchsetzung eines Patents in einer marktbeherrschenden Position

Festplatte Computer
Endurteil des LG München I vom 31.01.2019, Az.: 7 O 14461/17

Selbst wenn sich der Patentinhaber (hier: Qualcomm Inc.) in einer marktbeherrschenden Stellung befindet, darf er nicht daran gehindert werden, sein Recht an dem Patent durchzusetzen, da die Marktstellung bei der Geltendmachung von Patentverletzungen irrelevant ist. Wird aufgrund einer Patentverletzung ein Verkaufsverbot von Geräten gefordert, liegt darin kein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, selbst wenn dadurch die Geschäftsausübung der beklagten Konkurrenz (Apple Inc.) möglicherweise erschwert wird.

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18. Februar 2019

E-Mail-Dienst-Anbieter muss IP-Adresse seines Nutzers in Strafverfahren übermitteln

E-Mail Icon mit Schloss
Beschluss des BVerfG vom 20.12.2018, Az.: 2 BvR 2377/16

Die Verpflichtung des Anbieters eines E-Mail-Dienstes, den Ermittlungsbehörden die IP-Adressen eines Nutzers selbst dann zu erheben und mitzuteilen, wenn er diese Daten gemäß seines Geschäftsmodells absichtlich nicht protokolliert, stellt prinzipiell einen Eingriff sowohl in die Berufsausübungsfreiheit, als auch in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Eine Rechtfertigung dieses Eingriffs ergibt sich jedoch aus der gesetzlichen Mitwirkungs- und Vorhaltungspflicht von Telekommunikationsdienstanbietern. Die entsprechende Verpflichtung zur Übermittlung der Daten ist daher rechtmäßig.

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14. Februar 2019

Überschreitung von Nutzungsrechten an Lichtbildern

Hand hält Kamera
Urteil des OLG Köln vom 11.01.2019, Az.: 6 U 10/16

Schließt eine Online-Plattform einen Lizenzvertrag zur Verknüpfung von Bild-Datenbanken mit dem Betreiber einer solchen Datenbank, hängt es von den konkreten vertraglichen Bestimmungen ab, ob bzw. inwieweit die Bilder verwendet werden dürfen. Werden die Nutzungsrechte überschritten, können dem Urheber der Bilder Schadensersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie zustehen. Handelt es sich um Bilder, die von einem professionellen Fotografen angefertigt wurden, können die Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) angewandt werden. Die Höhe des Anspruchs hängt aber insbesondere davon ab, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vorgenommenen Benutzungshandlungen festgesetzt hätten. Bei der Berechnung des Streitwerts für die urheberrechtsverletzende Nutzung einer Vielzahl an Lichtbildern muss eine sachgerechte Bewertung erfolgen, die von den sonst üblichen Berechnungen für ein oder nur wenige Lichtbilder abweicht (hier: 52 Bilder pro 3.000 €).

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