09. August 2018

Nur gärende Produkte dürfen als „Federweißer“ bezeichnet werden

Zwei Weingläser mit Weißwein gefüllt und eine Weinflasche auf Holz-Boden. daneben Trauben und ein Korkenzieher
Urteil des VG Trier vom 03.05.2018, Az.: 2 K 14789/17.TR

Unter den Begriff „Federweißer" fallen nur frische, sich noch im Zustand der Gärung befindliche Erzeugnisse. Wird die Gärung durch Konservierungsmaßnahmen zeitweise unterbrochen, so ist die Bezeichnung „Federweißer" unzutreffend und geeignet, den Verbraucher zu täuschen. Zwar sehen die europarechtlichen Vorschriften nicht vor, dass es sich um ein noch gärendes Produkt handeln muss. Allerdings geht aus den nationalen Vorschriften hervor, dass ein teilweise gegorener Traubenmost vorliegen muss, der zum unmittelbaren Verbrauch bestimmt ist. Ein Erzeugnis, bei welchem mittels Konservierungsmaßnahmen der Gärprozess unterbrochen wurde, ist jedoch kein Federweißer und darf auch nicht mehr mit diesem Begriff beworben werden.

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07. August 2018 Top-Urteil

Schadensersatz gegen Rechtsverletzer umfasst auch Kosten der Abmahnung eines nicht verantwortlichen Anschlussinhabers

diverse verstreute Banknoten
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: I ZR 265/16

Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung.

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07. August 2018

Konkrete Nutzungsmöglichkeit Dritter kann Störer-Vermutung zu Lasten des Internetanschlussinhabers ausschließen

Ein Mann zeigt mit dem Finger
Urteil des AG Frankenthal vom 18.01.2018, Az.: 3a C 209/17

Der Internetanschlussinhaber haftet nicht als Störer für von seinem Anschluss begangene Rechtsverletzungen, wenn er darlegt, dass eine Nutzungsmöglichkeit Dritter im Verletzungszeitpunkt gegeben war. Eine solche ist anzunehmen, wenn der Internetanschluss nicht hinreichend gesichert worden war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde. Gegebenenfalls hat der Anschlussinhaber jedoch anzugeben, welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Anschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Zwar reicht die pauschale Behauptung der theoretischen Möglichkeit eines Zugriffs nicht aus, dem privaten Anschlussinhaber ist jedoch nicht abzuverlangen die Internetnutzung seines Ehegatten bzw. der Kinder einer Dokumentation zu unterwerfen.

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07. August 2018

Verwendung von Bewertungen und Likes nach Unternehmensänderung irreführend

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.06.2018, Az.: 6 U 23/17

Zwischen zwei Parteien, die jeweils ein gastronomisches Franchise-System betreiben, besteht ein Wettbewerbsverhältnis, selbst wenn zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung noch an keinem Ort gleichzeitig beide Restaurant-Konzepte betrieben werden. Somit ist die Weiterführung der abgegebenen Werbung und Likes, zu Werbezwecken, nach einem Wechsel eines Restaurants von einem Franchise-System zu einem konkurrierenden System, irreführend. Bei den angesprochenen Verbrauchern wird dadurch nämlich der Eindruck erweckt, dass die Bewertungen und Likes für die Gastronomieleistungen in dem neuen Konzept abgegeben wurden.

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06. August 2018

Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des LG München I vom 05.07.2018, Az.: 17 HK O 17753/17

Das Angebot von Zigaretten an Supermarktkassen mittels eines Zigarettenautomaten, der die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Packungen vollständig verdeckt, stellt nicht grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß dar. Ebenso wenig kann es zu beanstanden sein, wenn die Verpackungen der Zigaretten auf dem Automaten symbolisch so dargestellt sind, dass die erforderlichen Warnhinweise nicht zu sehen sind. Der Verbraucher nimmt die Warnhinweise zur Kenntnis, wenn er die Sortenwahltaste betätigt und die gewählte Schachtel erhält. Im Supermarkt kann der potentielle Kunde diese Hinweise noch in seiner Entscheidungsfindung vor dem Kauf berücksichtigen, womit ihm auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten werden.

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03. August 2018

Vertriebsverbot von Luxusprodukten auf Amazon.de zulässig

Make up Pinsel und Make up Produkte
Pressemitteilung Nr. 30/2018 des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil vom 12.07.2018, Az.: 11 U 96/14

Verbietet ein Produktvertreiber seinem autorisierten Einzelhändler den Verkauf seiner Luxusprodukte durch Einschaltung eines Drittunternehmens (hier: Verkauf über Amazon.de), so ist dieses Verbot gerechtfertigt, wenn der Luxuscharakter der Produkte ansonsten gefährdet wäre.

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03. August 2018

Automatische Vervollständigung von Suchwörtern auf Amazon zulässig

Lupe und Einkaufswagen mit Buchstaben auf einem Laptop
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 201/16

a) Einem Firmenbestandteil kann nicht bereits deshalb der Schutz als Firmenschlagwort versagt werden, weil er kennzeichnungsschwach ist. Entscheidend ist, ob er im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet ist, sich als Teil des Unternehmenskennzeichens im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

b) Der Betreiber einer plattforminternen Suchmaschine, die nach Eingabe eines mit einem Unternehmenskennzeichen ähnlichen oder identischen Suchworts automatisch Vorschläge zu einer Suchwortergänzung anzeigt, die auf einer Auswertung früherer Suchanfragen basieren, benutzt das Zeichen selbst (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 17 - Autocomplete-Funktion).

c) Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Schlüsselwort für die Anzeige automatischer Suchwortergänzungen erfolgt nicht unbefugt, wenn dadurch den Internetnutzern lediglich eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens vorgeschlagen werden soll und die Funktion des Unternehmenskennzeichens nicht beeinträchtigt wird, als Hinweis auf das Unternehmen zu dienen.

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02. August 2018

Umfassender Haftungsausschluss eines Reiseportals unzulässig

Zwei Sonnenliegen von einem Sonnenschirmgeschützt, an einem karibischen Strand
Urteil des OLG München vom 12.04.2018, Az.: 29 U 2138/17

Ein Vermittlungsportal für Reiseleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weder die Haftung für grobes Verschulden bei Handlungen nach der Buchungsabwicklung, noch die Haftung für die Verfügbarkeit der Reiseleistung und ein Zustandekommen eines Vertrags mit einem Reiseanbieter ausschließen. Zudem sind die Klauseln des Reisevermittlers intransparent formuliert, was die Kunden des Portals unangemessen benachteiligt. Die, für den Unterlassungsanspruch nötige, Wiederholungsgefahr entfällt nicht mit Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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02. August 2018

Kein Wertersatz ohne regelkonforme Widerrufsbelehrung

Paragraphenzeichen mit einem gerollten Blatt, auf dem "Widerrufsrecht" geschrieben ist
Urteil des AG Dümeln vom 13.03.2018, Az.: 3 C 282/17

Grundsätzlich hat ein Unternehmer bei Rückabwicklung eines Vertrags, aufgrund eines wirksamen Widerrufs, einen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des Kaufgegenstands, sofern diese über die bloße Prüfung der Sache hinaus geht. Allerdings besteht dieser Anspruch auf Wertersatz nur, wenn der Unternehmer eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung vorgenommen hat. Ein bestehender Anspruch kann, zumindest teilweise, mit der Rückzahlung des Kaufpreises aufgerechnet werden.

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