17. August 2016

Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

Elektrogeräte, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Mirkrowelle
Urteil des LG Braunschweig vom 24.03.2016, Az.: 21 O 2104/15

Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

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17. August 2016

Kein Werktitelschutz für die Smartphone-App „wetter.de“

Handy in der Hand mit Wettter-App
Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

a) Titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG können auch Apps für Mobilgeräte sowie Informationsangebote im Internet sein.

b) Der Bezeichnung "wetter.de" kommt keine für einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenG hinreichende originäre Unterscheidungskraft für eine App und eine Internetseite zu, auf der ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen in Bezug auf das Thema Wetter zum Abruf bereitgehalten werden.

c) Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Zeitungs- und Zeitschriftentitel geltenden geringen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln können auf Apps für Mobilgeräte und auf Internetangebote, die nicht auch als Printversion erhältlich sind, nicht angewendet werden, weil es (bislang) an einer entsprechenden Verkehrsgewöhnung an die Benutzung von Gattungsbezeichnungen in diesen Bereichen fehlt.

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17. August 2016

Zur erfinderischen Tätigkeit bei einem Wischblatt zum Reinigen von Kfz-Scheiben

Fotolia_40682243, Windschutzscheibe mit Scheibenwischer, Auto
Beschluss des BPatG vom 30.05.2016, Az.: 9 W (pat) 32/13

Sind die Merkmale eines geltend gemachten Patentanspruchs, hier ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben von Kraftfahrzeugen, bereits bekannt und könnte ein Fachmann allein mit seiner Kenntnis und seinem Fachwissen von vorbekannten Erfindungen ohne erfinderische Tätigkeit zum Gegenstand des Patentanspruchs gelangen, so liegt keine erfinderische Tätigkeit vor und ein Patent wird nicht eingetragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Problematik, hier das Abheben des Wischblatts von der Fahrzeugscheibe, bereits in einer früheren Druckschrift aufgegriffen wird.

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17. August 2016

Web-Impressum für Feuerwerk-Show muss Aufsichtsbehörde nicht erwähnen

Feuwerk vor Nachthimmel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.04.2016, Az.: 6 U 214/15

Das Impressum einer Webseite, die offline Shows mit Bühnen- und Theaterfeuerwerken anbietet, muss keine Nennung der Aufsichtsbehörde enthalten. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich hierbei gemäß § 7 SprengG um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, da sich die aus § 5 TMG ergebende Informationspflicht nur auf Dienstleistungen bezieht, die online angeboten werden.

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16. August 2016

Verbot des Fotografierens mit dem Mobiltelefon während der Fahrt

Autofahrer nimmt Selfie von sich im Auto auf
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.12.2015, Az.: 3 Ss 155/15 OWi

Gem. § 23 Abs. 1a StVO ist es unzulässig, während der Fahrt und bei laufendem Motor ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn dieses hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Von diesem Verbotstatbestand ist nicht nur das Benutzen zum Telefonieren umfasst, sondern vielmehr jegliche Verwendung, die ein Aufnehmen des Geräts während der Fahrt erfordert. Hieraus ergibt sich auch das Verbot, sein Mobiltelefon zu halten, um damit während der Fahrt zu fotografieren.

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16. August 2016

Hostprovider haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen durch Link auf gehosteter Seite

Frau hält Tablet in der Hand, auf dem "Web Hosting" zu lesen ist
Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.08.2015, Az.: 308 O 293/15

Ein Host-Provider, das heißt ein Internetdienstanbieter, der Speicherplatz für die Veröffentlichung von Webseiten zur Verfügung stellt, haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden (hier: die rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung einer Musikaufnahme durch Veröffentlichung eines Links zu einem Filehosting-Dienst) zumindest als Störer, wenn er von deren Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und dagegen keine Maßnahmen ergreift.

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16. August 2016

Wettbewerbsrecht muss bei Herkunftstäuschungen mit Markenrecht vereinbar sein

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Urteil des BGH vom 23.06.2016, Az.: I ZR 241/14

a) Bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG sind im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (Fortführung von BGH, GRUR 2013, 397 Rn. 44 - Peek & Cloppenburg III; BGHZ 198, 159 Rn. 64 ­ Hard Rock Cafe).

b) Scheidet aufgrund des das gesamte Kennzeichenrecht beherrschenden Prioritätsgrundsatzes ein zeichenrechtlicher Anspruch wegen Verwechslungsgefahr aus, kann sich der Inhaber des prioritätsjüngeren Kennzeichenrechts grundsätzlich nicht mit Erfolg auf den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft stützen.

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16. August 2016

Irreführung: Verein darf sich nicht als „Deutsche Sachverständigenkammer“ bezeichnen

Ein Goldfisch mit Haiflosse symbolisiert eine Irreführung
PM des LG Traunstein zum Urteil vom 22.07.2016, Az.: 1 HK O 168/16

Bezeichnet sich eine Vereinigung privater Sachverständiger auf ihrer Homepage als „Deutsche Sachverständigenkammer“ und ist sie unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen, so ist der Vereinsname irreführend, da er den Eindruck erweckt, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf nationaler Ebene handle. Die Begriffe „Kammer“ und „Deutsche“ implizieren, dass der Verein berufsständische Aufgaben übernimmt, eine Irreführung ist damit unter anderem in Bezug auf Rechte und Status der Vereinigung zu bejahen.

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16. August 2016

Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

Überschrift "Unterlassung" im Rahmen einer Unterlassungserklärung
Urteil des LG Bonn vom 01.06.2016, Az.: 1 O 354/15

Hat sich ein Schuldner durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im Wettbewerb handelnd auf die Verwendung einer bestimmten Berufsbezeichnung (hier: Architekt) zu verzichten, so umfasst die übernommene Unterlassungsverpflichtung auch Internetrecherchen im Bereich der gängigen Branchendienste über eine mögliche Weiterverwendung der untersagten Bezeichnung, sowie die Vornahme konkreter Löschungsbemühungen bei Auffinden eines solchen Eintrags. Gleiches gilt für die Berufseintragung innerhalb eines sozialen Netzwerks, in denen Mitglieder private und berufliche Kontakte verwalten, da auch ein solcher Eintrag eine Tätigkeit als Architekt suggeriert.

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12. August 2016

Werbung von gesundheitsschädlichen Reinigungsprodukten ohne entsprechende Kennzeichnung ist irreführend

Reinigungsmittel vor und in Eimer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.07.2016, Az.: 6 U 227/15

Werden gefährliche Gemische (hier: Milizid-Reinigungsprodukte, welche die Gefahr einer Ätzwirkung und Augenreizung hervorrufen) im Sinne der CLP-Verordnung (zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) beworben, gilt eine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf den Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten, da ansonsten eine Irreführung der Verbraucher hervorgerufen wird.

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