19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

Mann kauft mithilfe eines Tablets ein Fahrzeug
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

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19. November 2015

Kostenfrage bei Abgabe einer Unterwerfungserklärung

Schriftzug Gerichtskosten blau hinterlegt
Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.09.2015, Az.: 6 W 90/15

Erachtet der Kläger eine Unterwerfungserklärung vorgerichtlich als nicht ausreichend, welche jedoch zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr geeignet ist, so muss er die daraus folgenden Gerichtskosten selbst tragen, wenn er in der mündlichen Verhandlung nach einer weiteren vom Beklagten abgegebenen Unterlassungserklärung die Sache als erledigt ansieht.

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18. November 2015

Telefonanschlussinhaber haftet nicht für Nutzung von Mehrwertdiensten durch seine minderjährigen Kinder

kleines Kind schreit durch ein altes, oranges Drehscheibentelefon, vor dem schwarzen Hintergrund ist ausserdem eine orange Sprechblase zu sehen
Urteil des AG Bocholt vom 13.11.2014, Az.: 4 C 26/14

Ein Telefonanschlussinhaber haftet nicht pauschal für die Nutzung eines Mehrwertdienstes und die daraus entstehenden Kosten durch seine minderjährigen Kinder, wenn er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Dabei ist den Erziehungsberechtigten eine Sperrung sämtlicher Mehrwertdienste, sowie die ständige Überwachung der Kinder nicht zumutbar. Insbesondere ist es für die Aufklärung des Sachverhalts auch erforderlich, dass der Anbieter darlegt, welche Leistungen (hier: im Bereich der Erotik) durch ihn erbracht worden sind.

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18. November 2015

Zum Nachweis der Rechtekette und Anwendbarkeit der MFM-Tabelle bei Verletzung von Rechten an Lichtbildern

Laptop mit Anzeige "Drop Image Here"
Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.2015, Az.: 12 O 370/14

Bei einer unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern muss der Verwender ein etwaiges Nutzungsrecht aufzeigen und dabei substantiiert eine Rechtekette zu seinen Gunsten darlegen, um zu beweisen, dass er nicht in die Rechte des Urhebers nach § 19a UrhG eingegriffen hat. Kommt der Verwender der ihm obliegenden Prüfungspflicht nicht nach, besteht nach § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG ein Schadensersatzanspruch, der bei entsprechender Qualität der Lichtbilder und kommerzieller Nutzung im Wege der Lizenzanalogie mithilfe der MFM berechnet wird. Ein Streitwert in Höhe von 6.000 € pro Lichtbild ist dabei angemessen.

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18. November 2015

Werbung mit der Leistung eines anderen Unternehmens unzulässig

Schwarzes Auto auf Abschleppwagen
Urteil des LG Augsburg vom 08.09.2009, Az.: 2HK O 1630/09

Wirbt ein Parkraumüberwachungsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts mit Bildern von Dienstleistungen eines anderen, konkurrierenden Abschleppunternehmens, stellt dies eine Täuschung über wesentliche Merkmale, insbesondere der Menge und dem Umfang der Befähigung dar.

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16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

Online Flugticket-Buchung per Computer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

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16. November 2015

Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Messeprodukten

roter Staubsauger
Urteil des LG Freiburg vom 22.10.2015, Az.: 14 O 176/15

Einem Verbraucher steht bei Erwerb von Waren auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der „Grünen Woche 2015“) kein Widerrufsrecht zu, da der Kaufvertrag in einem beweglichen Geschäftsraum i.S.d. § 312b Abs. 2 S. 1 BGB a.F. (hier: Messestand) abgeschlossen wird.

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16. November 2015

Schadensersatz von 5 Cent bei Markenverletzung durch Verkauf einer Handy-Hülle

bunte Handyhüllen (Cases) stehen in einer Reihe
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2015, Az.: I-20 U 92/14

Steht dem Inhaber einer Marke dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Markenrechtsverletzung zu, so ist bei fehlendem Vortrag zum Umfang der Zeichenverwendung ein nominaler Mindestschadensersatz anzusetzen, da nicht von einer unentgeltlichen Gewährung der Nutzung der Marke ausgegangen werden kann. Markenlizenzen bewegen sich in der Regel zwischen 1% und 3% des Verkaufspreises, so dass sich bei einem markenrechtswidrigen Verkauf einer Handy-Hülle zu einem Preis von 4,29 € ein Mindestschadensersatz in Höhe von 0,05 € ergibt.

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16. November 2015

Werbeanzeige muss Vor-und Nachname des nicht eingetragenen Einzelkaufmanns enthalten

Wort "Name" wird durch Lupe vergrößert
Beschluss des OLG Brandenburg vom 01.06.2015, Az.: 6 W 63/15

Werden Dienstleistungen eines Unternehmens mittels einer Werbeanzeige in der Form beworben, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Möglichkeit zum Geschäftsabschluss hat, muss bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten die vollständige Identität (Vor- und Zuname) des Unternehmers angegeben werden.

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13. November 2015

Werbung mit lokalen Telefonnummern kann wettbewerbswidrig sein

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des LG Gießen vom 14.07.2015, Az.: 6 O 54/14

Eine Werbung mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern stellt eine wettbewerbswidrige Täuschung über betriebliche Verhältnisse dar, wenn der Werbende mittels dieser Nummern nur eine kostenlose Anrufweiterleitung an seinen Hauptsitz anbietet, jedoch selbst keine eigenen Niederlassungen in den entsprechenden Regionen betreibt. Da viele Verbraucher, nicht zuletzt wegen der schnellen Erreichbarkeit, ortsnah ansässige Firmen bevorzugen, liegt somit eine Irreführung dieser Verbraucher vor.

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