14. Februar 2022

Dauerhafte Kontensperre bei Versenden von CEI-Fotos

Vorhängeschloss umgeben von Daten
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 42 O 4307/1

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein soziales Netzwerk das Benutzerkonto eines Users, welcher Fotos mit CEI-Inhalt versendet, sofort und dauerhaft sperren kann. Durch das Versenden der Fotos mit CEI („Child Exploitative Imagery“) -Inhalt über ein soziales Netzwerk besteht die Gefahr der multiplen Weiterverbreitung, die auf digitalem Wege einfach erfolgen kann. Dem sozialen Netzwerk ist es deshalb in dieser Situation nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis mit dem User aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der User die Fotos nicht öffentlich verbreitet, sondern in einer privaten Mitteilung an eine dritte Person versendet.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

Emoticons in rot, gelb, grün
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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10. Februar 2022

Verarbeitung von sensiblen Daten im Asylverfahren erlaubt

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Beschluss des VG Berlin vom 17.01.2022, Az.: 3 L 664/21 A

Ein Bundesamt, das einem Asylantragssteller im Zuge eines den Flüchtlingsstatus betreffenden Widerrufsverfahrens eine Mitwirkungsaufforderung erteilt, darf in dessen Rahmen sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch in Fällen, bei denen der Adressat aufgefordert wird, Belege einer Konversion zu einer anderen Religion oder Engagements in einer Glaubensgemeinde vorzulegen. Die Mitwirkungsaufforderung und die anschließende Verarbeitung der Daten sind mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Im Einzelnen betonte das Gericht, dass es dem Bundesamt ohne die Verarbeitung dieser Daten kaum möglich wäre, eine Prüfung von Widerrufsvoraussetzungen vorzunehmen. Folglich sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DSGVO gegeben.

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10. Februar 2022

Keine Ansprüche von Webseiten-Betreibern gegen „Ad-Blocker“-Anbieter

Mann tippt auf Laptop mit Adblock Zeichen
Urteil des LG Hamburg 8. Zivilkammer vom 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19

Gegen die Vertreiber von "Ad-Blockern" können keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche, die entsprechenden Browser-Plugins anzubieten, geltend gemacht werden. Die Vertreiber unterliegen auch keiner Auskunftspflicht bezüglich Downloadzahlen oder Anzahl der Nutzer von "Ad-Blockern" gegenüber den betroffenen Webseiten-Betreibern. Es liegt in diesen Fällen keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S.d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG vor. Das Gericht führt zur Begründung näher aus, dass die Vorgänge, die durch die entsprechenden Browser-Plugins hervorgerufen werden und dazu führen, dass Werbung ausgeblendet wird, keine seitens der Webseite übermittelten Daten ändert. Vielmehr sei dies als Eingriff in den Ablauf des Programms zu werten, was jedoch nicht von § 69c Nr. 2 UrhG erfasst ist, sodass urheberrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

drei stehende Saftflaschen
Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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01. Februar 2022 Top-Urteil

BGH: Facebook muss Pseudonyme erlauben

Gesichter an einer Wand
Pressemitteilung Nr. 13/2022 des BGH zu den Urteilen vom 27.01.2022, Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21

Bei dem sozialen Netzwerk Facebook ist es zulässig, Pseudonyme zu benutzen. Zwar müssen Verbraucher bei der Registrierung ihren richtigen Namen angeben, bei der weiteren Nutzung des Netzwerks allerdings nicht mehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook, die eine Nutzung nur unter Verwendung des Klarnamens gestatten, sind unwirksam. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Urteile des Bundesgerichtshofs nur auf ältere Verträge beziehen, da es im Mai 2018 zu einer Rechtsänderung gekommen ist.

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26. Januar 2022

Auslegung des Regelungsgehalts eines Unterlassungsvertrags

Richterhammer auf Tastatur
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.06.2021 Az.: 3 U 458/21

Das OLG Nürnberg hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass bei der Auslegung eines mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsvertrags neben dem Wortlaut auch die Art und Weise des Zustandekommens des Unterlassungsvertrags unter Berücksichtigung des Abmahnschreibens und der Korrespondenz der Parteien zu berücksichtigen sind. Zudem sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen.

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25. Januar 2022

Modellbezeichnung ist nicht gleich eine Zweitmarke

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Beschluss des OLG Frankfurt vom 19.11.2021, Az.: 6 W 97/21

Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss bestätigt, dass die Begriffe „Modellbezeichnung“ und „Zweitmarke“ sich zwar nicht ausschließen, jedoch regelmäßig nicht gleichzusetzen sind. Vielmehr richtet sich das nach dem Kontext und der Verkehrsauffassung im konkreten Fall: Stehen z.B. unter der Überschrift „SUPERDRY“ noch Informationen wie „Stoffhosen SAM SHORTS Uni“ so wird „SAM“ hier lediglich als Modellbezeichnung und nicht als Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller verstanden. Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt hier somit keine kennzeichenmäßige Verwendung nach Art einer Zweitmarke vor, sodass auch kein Anspruch aus §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr.1 MarkenG auf Unterlassung der Benutzung des Wortes „SAM“ für die Klägerin besteht.

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21. Januar 2022 Top-Urteil

Pauschale Mahnkosten unzulässig

Man hält Stempel mit Mahnungsaufschrift in der Hand
Beschluss des OLG Hamburg vom 22.12.2021, Az.: 15 U 14/21

Das OLG Hamburg hat es dem Versandunternehmen Otto untersagt, seinen Kunden kommentarlos eine pauschale monatliche Mahngebühr zu berechnen. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts und stärkt gleichzeitig die Verbraucherrechte. Ein Anspruch des Unternehmens ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis. Es handle sich auch nicht um eine bloße Rechtsauffassung oder schlichte Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Angabe.

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