08. September 2015

Anschlussinhaber haftet nicht immer für Urheberrechtsverstoß

"Abmahnung" blau markiert in einem Gesetzestext
Urteil des AG München vom 31.10.2014, Az.: 264 C 23409/13

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht als Täter in Urheberrechtsverletzungen, wenn dieser seiner sekundären Darlegungslast durch den Vortrag genügt, den gerügten Rechtsverstoß nicht selbst begangen zu haben. Dies führt jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wonach der Anschlussinhaber sich bei jeder über seinen Internetzugang begangenen Rechtsverletzungen vom Vorwurf der täterschaftlichen Begehung entlasten muss.

Eine Haftung als Störer scheidet ebenso aus, sofern der Anschlussinhaber seinen Internetanschluss hinreichend mittels Kennwort sichert und zeitgleich seiner Aufsichtspflicht für Mitbenutzer bezüglich eines möglichen Missbrauchs des Internetanschlusses ausreichend nachkommt.

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04. September 2015

AGB-Klausel mit Zahlungsziel von 90 Tagen zwischen Unternehmern ist unwirksam

LKW auf einer Autobahn
Urteil des AG Mannheim vom 22.07.2015, Az.: 10 C 169/15

Eine AGB-Klausel eines Frachtversenders, welche die Fälligkeit der Forderung des Auftragnehmers nach 90 Tagen ab Rechnungseingang vorsieht, ist im unternehmerischen Rechtsverkehr unwirksam. Diese stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da die Frachtführer dadurch vorleistungspflichtig sind.

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04. September 2015

Filtern von IP-Adressen rechtswidrig

mehrere IP-Adressen auf einem weißen Blatt
Beschluss des BGH vom 20.08.2015, Az.: StB 7/15

Ein Telekommunikationsdienstleister darf nicht zur Filterung seiner Telekommunikationsdaten (hier: dynamische IP-Adressen) nach der Nutzung einer bestimmten Browserversion oder einer Sub-URL verpflichtet werden. Zwar sei das Telekommunikationsunternehmen zur Herausgabe einer Kopie der Telekommunikation verpflichtet, die Auswertung und weitere Filterung der Daten obliegt jedoch allein den Strafverfolgungsbehörden.

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04. September 2015

Mehrere AGB-Klauseln in Apple’s Garantiebestimmungen unzulässig

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des LG Berlin vom 28.11.2014, Az.: 15 O 601/12

Eine Vielzahl von Garantiebestimmungen des Elektronikkonzerns Apple sind nicht mit deutschem Recht vereinbar und daher unwirksam. Betroffen sind insgesamt 16 Klauseln der Garantie-Zusatzleistung „AppleCare Protection Plan“ sowie der einjährigen Hardwaregarantie des Herstellers. So sind Bestimmungen unzulässig, wonach die hauseigene Garantie anstelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers rückt, da eine Produktgarantie nach dem Sinn und Zweck gerade neben die gesetzlichen Ansprüche treten soll. Auch seien aus Verbrauchersicht mehrere Klauseln zu schwammig und unverständlich verfasst, was einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt.

Die beanstandeten Klauseln wurden von Apple mittlerweile überarbeitet.

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03. September 2015

Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Die Abkürzung "BND" für Bundesnachrichtendienst auf einem grauen Türschild
Beschluss des BVerfG vom 08.09.2014, Az.: 1 BvR 23/14

An die Gewährung von Presseauskunftsansprüchen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen des Eilrechtsschutz dürfen vom Antragsteller jedenfalls die Glaubhaftmachung von Umständen verlangt werden, die belegen, dass eine zeitnahe, journalistische Aufarbeitung der begehrten Informationen geboten ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen.

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03. September 2015

Werbung muss bereits auf ersten Blick ersichtlich sein

Schleichwerbung-Siegel in roter Schrift
Urteil des OLG Hamburg vom 13.06.2013, Az.: 3 U 15/12

Ist ein Werbegewinnspiel von der Gestaltung her an redaktionelle Inhalte angelehnt, liegt eine unerlaubte geschäftliche Handlung jedenfalls dann vor, wenn dabei der Werbecharakter verschleiert wird. Es reicht nicht aus, dass sich erst nach Lektüre des Beitrags für den Leser ergibt, dass es sich dabei um Werbung handelt, weil dieser aufgrund der Gestaltung bereits eingehendere Beachtung geschenkt hat, als er sie sonst Werbung schenken würde. Für den Leser muss daher bereits beim ersten Blick und ohne jeden Zweifel ersichtlich sein, dass es sich bei dem Beitrag um Werbung handelt.

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03. September 2015

Öffentliche Tatsachenbehauptung kann unlautere Handlung darstellen

schematische Darstellung eines Tablets auf dem orangene Markierungen zu sehen sind, in der größten davon ssteht "Taxi", im Hintergrund sind schematisch ein paar Hochhäuser dargestellt
Urteil des OLG Köln vom 13.05.2015, Az.: W 16/15

Wer öffentlich Tatsachen behauptet, die geeignet sind den Betrieb eines Mitbewerbers zu schädigen, begeht eine unzulässige geschäftliche Handlung, wenn die Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Dabei obliegt es dem Verletzer, die Wahrheit dieser Tatsachen zu beweisen, um eine Haftung auszuschließen. Zweifel hinsichtlich der Wahrheit gehen dabei zu Lasten des Verletzers.

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03. September 2015

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

Blonde Frau in Rosa Pullover wird von ihrem Bodyguard vor Paprazzi abgeschirmt
Urteil des LG Köln vom 24.04.2013, Az.: 28 O 371/12

Maßgeblich für die Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Bildes einer prominenten Person ist, ob es sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt und die Veröffentlichung nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt. Der Begriff der Zeitgeschichte ist zu Gunsten der Pressefreiheit weit zu verstehen und umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Weiterhin ist die dazu gehörende Wortberichterstattung zu berücksichtigen.

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03. September 2015

Zum Streitwert bei widerrechtlicher Nutzung eines Patents

Blaues Gesetzbuch "Patentrecht" liegt auf einem Schriebtisch, daneben liegt ein Richterhammer und eine Akte
Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2012, Az.: 4a O 7/09

Der Streitwert bei patentrechtlichen Streitigkeiten wird nach billigem Ermessen bestimmt. Danach ist zum einen das wirtschaftliche Interesse ausschlaggebend, welches der Inhaber der Patentrechte mit seinem Verlangen nach Auskunft und Schadensersatz objektiv verfolgt, zum anderen der Zeitraum, der seit Veröffentlichung der Patenterteilung durch das Europäische Patentamt vergangen ist. Schließlich sind sowohl der wirtschaftliche Umfang der Tätigkeit des Patentinhabers sowie die Verletzungshandlung ansich maßgebend.

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