29. Mai 2015

Dauerhafte Kennzeichnung von Kopfhörern nach § 7 S. 1 ElektroG

weiße Kopfhörer auf einem Stapel Schallplatten vor einer mintfarbenen Wand
Urteil des LG Essen vom 22.01.2014, Az.: 41 O 89/13

Wenn Kopfhörer Verbrauchern zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet angeboten werden, müssen diese eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 ElektroG und § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG haben, die den Hersteller oder Importeur eindeutig identifizieren. Sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, müssen die Kopfhörer mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Einführers auf dem Produkt gekennzeichnet sein.

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29. Mai 2015

Anschlussinhaber haftet für Filesharing nur bei erwiesener Täterschaft

Gelbe Taste mit einer Sprechblase "Filesharing", die sich innerhalb einer grauen Tastatur befindet
Urteil des AG Köln vom 13.04.2015, Az.: 125 C 635/14

Kann die Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses vom Kläger nicht nachgewiesen werden, haftet der Anschlussinhaber nicht als Täter. Er haftet auch grundsätzlich nicht als Störer, wenn volljährige Familienangehörige Zugang zu dem Internetanschluss haben und diese den Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Im gegenständlichen Fall hatte der Anschlussinhaber sich längere Zeit im Krankenhaus aufgehalten und die Ehefrau und die Kinder hatten ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss.

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29. Mai 2015

Markenverletzung durch im EU-Ausland ansässiges Unternehmen auf einer Fachmesse

Schild mit der Aufschrift "Messehalle" vor blauem Himmel
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 12.05.2015, Az.: 6 W 43/15

Verwendet ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen auf einer internationalen Fachmesse in Deutschland ein verwechslungsfähiges Kennzeichen zu Werbezwecken, so liegt eine Markenverletzung einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke vor. Neben dem inländischen „Benutzen in der Werbung“ liegt sogleich ein „Anbieten“ unter Verwendung des Zeichens in Deutschland vor, wenn aus Sicht des Messepublikums Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch zum Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert wird. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine Verkaufsmesse handelt und auf dem Messestand auch ein Katalog in englischer Sprache zur Mitnahme ausliegt.

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29. Mai 2015

Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel

bunte Tabletten, im Hintergrund ist Obst abgebildet
Urteil des LG Düsseldorf vom 08.10.2014, Az.: 12 O 200/14

Wird ein Nahrungsergänzungsmittel mit Aussagen beworben, die Bezug auf die positive Wirkung für Knochen und Gelenke sowie die Beweglichkeit nehmen, so ist die Werbung irreführend, wenn die beschriebene Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben ist nur zulässig, wenn aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise eine positive Wirkung des Inhaltsstoffes belegt werden kann und dieser Inhaltsstoff im Endprodukt auch in einer relevanten Menge vorhanden ist.

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28. Mai 2015

Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten

Ein Text der Widerrufsbelehrung wird durch eine Lupe genauer betrachtet.
Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2015, Az.: I-4 U 30/15

Verfügt ein Unternehmen über eine geschäftlich genutzte Telefonnummer, so muss diese in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, unabhängig davon, ob für die Annahme telefonischer Widerrufserklärungen Mitarbeiter eingesetzt bzw. verfügbar sind.

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28. Mai 2015

Einwilligung in Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen

Rotes Verbotsschild auf dem eine Kamera und ein Foto durchgestrichen sind
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.2014, Az.: 8 AZR 1010/13

Die für die Veröffentlichung von Bildnissen eines Arbeitnehmers erforderliche Einwilligung nach § 22 KUG muss schriftlich erfolgen. Eine nach § 22 KUG zeitlich unbegrenzt erteilte Einwilligung erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Bilddateien reinen Illustrationszwecken dienen und keinen auf die individuelle Person Bezug nehmenden Inhalt transportieren. Ob eine solche Einwilligung nach dem Ausscheiden widerrufen werden kann, hängt von einer Abwägung im Einzelfall ab.

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26. Mai 2015

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Mehrfachabmahnungen

Briefstapel mit dem Wort "Abmahnung" im Fesnter
Urteil des LG Düsseldorf vom 11.03.2015, Az.: 12 O 461/14

Mehrere Abmahnungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes (hier: sieben Abmahnungen in einem Zeitraum von drei Tagen) können rechtsmissbräuchlich im Sinn des § 8 UWG sein. Indiz dafür ist zum einen, wenn gleich gelagerte Rechtsverstöße vorliegen, die zu vergleichbaren Konsequenzen führen würden und mit der ersten Abmahnung bereits alle erforderlichen Verletzungstatbestände gegeben sind. Zum anderen, wenn für diese Abmahnungen gesondert Gebühren geltend gemacht werden. Folglich fehlt es am Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, da sich der Gläubiger von sachfremden Motiven leiten lässt.

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22. Mai 2015

Bezeichnung „Kompetenzcenter“ für Fremd-Produkte kann unzulässig sein

Feinmechanik-Maschine mit Metallspänen
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2014, Az.: 6 U 21/14

Wirbt ein Unternehmen mit der Bezeichnung „Kompetenzcenter“ für namentlich genannte Produkte eines Dritten, so kann diese Werbung den Eindruck erwecken, zwischen dem Werbenden und dem Dritten bestehe eine besondere Beziehung. Besteht eine solche tatsächlich jedoch nicht, so ist die Werbung unzulässig. Wird im Rahmen dieser Werbung auf eine 20-jährige Berufserfahrung der Kollegen im Umgang mit den Produkten verwiesen, so ist auch diese Aussage irreführend, wenn die Mitarbeiter hinsichtlich dieser Produkte tatsächlich nicht über eine entsprechend lange Berufserfahrung verfügen.

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21. Mai 2015

Umfangreiche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ist nicht per se rechtsmissbräuchlich

CE Zeichen in Kreis
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.03.2015, Az.: 6 U 218/14

Eine umfangreiche gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch ein Unternehmen wegen fehlender CE-Kennzeichnung von Kopfhörern, die außer Verhältnis zur übrigen Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht, begründet den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs grundsätzlich nur dann, wenn der Anwalt des Unternehmens seinen Mandanten ganz oder teilweise von den mit der Verfolgung der Ansprüche verbundenen Kostenrisiken freigestellt hat. Dies ist jedenfalls bei einem besonders krassen Missverhältnis zwischen den Kostenrisiken einerseits und den Umsätzen bzw. Gewinnen des Unternehmens andererseits indiziert.

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21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

zwei Schilder die in entgegengesetzte Richtungen zeigen, auf dem einen steht "NEU", auf dem anderen "GEBRAUCHT"
Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

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