28. April 2015

Zum Schaden, der dem Inhaber von Nutzungsrechten des Werkes auf Datenträgern durch Filesharing entsteht

Daumen, der grüne Download-Taste auf Tastatur drückt
Urteil des AG Düsseldorf vom 24.02.2015, Az.: 57 C 11862/14

Der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Computerspiel hinsichtlich der Verbreitung auf physikalischen Datenträgern kann, im Falle der Verbreitung des Spiels über ein Filesharingnetzwerk, keinen Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie geltend machen, weil es ihm theoretisch nicht möglich ist, eine Lizenz zur Internetverbreitung einzuräumen. Darüber hinaus kann sich der Schadensersatz beim Filesharing nicht auf einen zu schätzenden, auf Zugriffszahlen in Filesharing-Netzwerke beruhenden Mindestschaden nach § 287 ZPO beziehen.

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27. April 2015

Was auf dem Produktbild abgebildet ist, muss vom Angebot umfasst sein

bunter Sonnenschirm in Regenbogenfarben vor blauem Himmel
Urteil des LG Arnsberg vom 05.03.2015, Az.: 8 O 10/15

Ein Angebot auf einer Verkaufsplattform, das neben dem auf einem beigefügten Bild abgebildeten Sonnenschirm auch den Schirmständer, nicht aber die ebenfalls abgebildeten Betonplatten umfasst, ist als Irreführung zu bewerten. Damit wird der Schnelligkeit des Internetverkehrs und somit der Tatsache Rechnung getragen, dass bei einem Verbraucher das als Blickfang benutzte Bild Vorstellungen über den Umfang des Angebots hervorruft. Daher ist das Angebot auch dann irreführend, wenn unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist.

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24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

Mikado-Keksstangen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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24. April 2015

Kein Anspruch auf Unterlassung von Verdachtsberichtserstattung

Mehrere gefaltete Zeitungen liegen auf einem Stapel
Urteil des OLG Karlsruhe vom 02.02.2015, Az.: 6 U 130/14

Ein Beschuldigter eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, welcher in einem Zeitungsartikel zwar nicht namentlich genannt, jedoch auf Grund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist, hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Verdachtsberichterstattung.

Nach der Rechtsprechung ist eine direkte Namensnennung nur in Fällen schwerer Kriminalität, welche ein großes öffentliches Interesse wecken, zulässig. Eine Identifizierung auf Grund mitgeteilter Einzelheiten stellt jedoch einen deutlich minder intensiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten dar, wonach das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit den Geheimhaltungsinteressen des Beschuldigten auch dann überwiegt, wenn zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht alle Vorwürfe abschließend geklärt sind.

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24. April 2015

Kopieren von Facebook-Fotos

Frau schießt ein Selbstportrait mit einer Kamera durch einen Spiegel
Urteil des LAG Köln vom 19.01.2015, Az.: 2 Sa 861/13

Bei der Vervielfältigung von Fotos aus dem Internet, unter anderem von einer Facebook-Seite, trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Webseiten nicht öffentlich zugänglich waren. Sofern eine Facebook-Seite für Freunde öffentlich ist, können diese dort auch Bilder kopieren. Solche Kopien sind dann nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt und für den privaten Gebrauch daher erlaubt. Der Abgebildete trägt auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Bilder nie veröffentlicht waren oder Kopien hiervon ohne Zustimmung hergestellt worden sind. Erforderlich für einen Unterlassungsanspruch ist aber immer ein Anbieten an die Öffentlichkeit bzw. eine Kenntnisnahme an eine nicht mehr zu kontrollierende Anzahl von Dritten voraus. Ein Zeigen von Fotos gegenüber einzelnen Personen genügt hierfür nicht.

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24. April 2015

Schadensersatz bei fehlendem Backup von Website durch Host-Provider

Taste "Schadensersatz" auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.12.2014, Az.: I-22 U 130/14

Entsteht dem Betreiber einer Internetseite durch mangelnde Vornahme eines Backups seitens des Host-Providers ein Schaden, so muss er im Rahmen der Schadensersatzberechnung einen Abzug „Neu für Alt“ für seine zerstörte Webseite hinnehmen. Selbst wenn die neue Webseite keine optischen Verbesserungen aufweist, gibt es in der Regel technische Neuerungen und Verbesserungen der Sicherheit, die als vermögenswerter Vorteil im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen sind. Eine Nutzungsausfallentschädigung ist möglich, erfordert jedoch konkreten Vortrag dazu, welche Mehrkosten aus der Nichtnutzbarkeit der Internetseite entstehen und wie viele Kunden regelmäßig über die Website geworben werden.

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24. April 2015

Unbestimmter Unterlassungstitel kann auf vollstreckungsfähigen Inhalt begrenzt werden

Wort "Vollstreckung" im Gesetzestext
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 29.01.2015, Az.: 6 W 3/15

Auch ein nicht hinreichend bestimmter Unterlassungstitel kann ausnahmsweise vollstreckungsfähig sein, wenn er durch Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, welche zum Erlass des Titels geführt hat, auf den Teil begrenzt werden kann, welcher vollstreckungsfähig ist. Die Nennung einer Telefonnummer an falscher Stelle in der Widerrufsbelehrung erfasst nicht der Kernbereich des Verbots zur Nennung keiner Telefonnummer.

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22. April 2015

Zur Werbeaussage, Becel pro.activ könne den Cholesterinwert um circa 23 % senken

Holzlöffel mit Margarine liegt neben einer Sonnenblume
Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2015, Az.: 315 O 283/14

Bei der Werbung für eine Halbfettmargarine mit der Aussage „Mit ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und Becel pro.activ konnte ich meinen Cholesterinwert von 275 auf 211 mg/dl senken“, handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, für die nach der Health-Claims-VO eine Zulassung nötig ist. Für den Verbraucher ist aus der Anzeige nämlich nicht ersichtlich, dass sich die Verbesserung des Gesundheitszustandes auf das aus drei Komponenten bestehende Programm bezieht, vielmehr rechnet er den Erfolg allein dem beworbenen Produkt zu.

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22. April 2015

Wettbewerbswidrige Wiederholung eines Auftrags zur Rufnummernportierung

Symbol eines Festnetz-Telefons auf blauem Hintergrund, von dem ein Pfeil wegführt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2014, Az.: I-15 U 56/14

Übermittelt ein Telekommunikationsunternehmen an einen Konkurrenten einen zweiten Auftrag zur Rufnummernportierung, obwohl der Kunde seine Kündigung beim vorherigen Anbieter zurückgenommen hat und die Übertragung seiner Rufnummer nicht erneut beantragt hat, so handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung. Es liegt hierbei ein Fall des unzulässigen Abfangens von Kunden des vorherigen Anbieters vor.

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22. April 2015

Scoring kann rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen

Schriftzug "Bonität" auf Taschenrechner, der auf Geld liegt
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.04.2015, Az.: 24 U 82/14

Die Bewertung eines Unternehmens durch eine Ratingagentur muss gemäß § 28 b BDSG auf nachweisbar erheblichen Daten auf Grundlage eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens beruhen. Die Agentur muss sich beim Scoring also auf eine ausreichende Tatsachengrundlage stützen und so eine sachliche Basis für ihr Scoring schaffen. Tut sie dies nicht, so greift die Bewertung rechtswidrig in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Unternehmens ein.

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