20. Oktober 2013

Baumann

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 93/12 a) Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt. b) An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.
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20. Oktober 2013

Markenheftchen II

Urteil des BGH vom 20.06.2013, Az.: I ZR 201/11 a) Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt. b) Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger abgemahnt worden ist, ist es grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn sich ihre Gesellschafter darauf berufen, dass für sie keine vertragliche Unterlassungspflicht begründet worden ist.
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20. Oktober 2013

Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers

Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12 Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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20. Oktober 2013

Irreführende vergleichende Werbung bei Preisangaben ohne Einbezug aller relevanten Eigenschaften

Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.02.2013, Az.: 6 U 122/11 Im Falle einer vergleichenden Werbung von Preisangaben muss auf unterschiedliche Konditionen hingewiesen werden. Wird der Listenpreis von einem Mitbewerber für eine bestimmte Verpackungseinheit mit dem eigenen günstigeren Stückpreis bei einer Verpackungseinheit mit einer höheren Stückzahl verglichen, so ist dies irreführend. Zudem ist die Werbeaussage „mit Zulassung“ ebenfalls irreführend, wenn diese nicht, wie anzunehmen, für das jeweilige Produkt tatsächlich erteilt worden ist, sondern dieses lediglich konform zu einem Produkt eines Mitbewerbers, welches über eine entsprechende Zulassung verfügt.
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20. Oktober 2013

Marcel-Breuer-Möbel

Beschluss des BGH vom 11.04.2013, Az.: I ZR 91/11 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Umfasst das Verbreitungsrecht nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten? Falls die erste Frage zu bejahen ist: 2. Umfasst das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten, nicht nur Vertragsangebote, sondern auch Werbemaßnahmen?
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20. Oktober 2013

Transparenzgebot bei Vergütungsvereinbarungen für Nutzung von Fotos

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2013, Az.: 22 U 8/12 In den AGB getroffene Vergütungsvereinbarungen für Fotografen müssen hinreichend bestimmen, welche Vergütung für eine Nutzung der Bilder erfolgt. Wenn z.B. eine "Mehrzahl von Einzelbildern" und eine "Fotostrecke" verschieden vergütet wird, muss eine Unterscheidung zwischen diesen Begriffen erfolgen.
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20. Oktober 2013

Benachteiligung von Frachtführern durch AGB-Klauseln über Standgeld

Urteil des AG Mannheim vom 05.06.2013, Az.: 10 C 65/13 Die AGB-Klausel eines Frachtvertrags, die beeinhaltet, dass 24 Stunden zur Be- bzw. Entladung standgeldfrei sind, benachteiligt den Frachtführer unangemessen. Das Warten des Frachtführers über die gewöhnliche oder vertraglich vereinbarte Ladezeit hinaus stellt eine im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehende Leistung dar, für die er grundsätzlich eine Vergütung verlangen kann. Dieser Vergütungsanspruch entfällt nur dann, wenn die zusätzliche Wartezeit dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind.
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20. Oktober 2013

Aufzugsmultigruppensteuerung

Urteil des BGH vom 14.05.2013, Az.: X ZR 107/10 Ist dem Fachmann die Möglichkeit bekannt, die Steuerung mehrerer technischer Vorrichtungen (hier: zweier oder mehrerer Aufzugsgruppen) durch eine übergreifende Gesamtsteuerung zu überlagern, besteht in der Regel Anlass, von den damit eröffneten und naheliegenden Möglichkeiten zur Optimierung der
Steuerung auch insoweit Gebrauch zu machen, als diese im Stand der Technik nicht beschrieben sind.
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20. Oktober 2013

Druckdatenübertragungsverfahren

Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen. b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
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18. Oktober 2013

Lottogewinn muss mit nicht geschiedenem Ex-Ehepartner geteilt werden

Pressemitteilung des BGH vom 16.10.2013, Az.: XII TB 277/12 Solange eine Ehe besteht, fällt der Lottogewinn eines Ehepartners in den Zugewinnausgleich. Allein wegen des Umstandes, dass die Eheleute seit Jahren getrennt leben, kann die Forderung nach der Hälfte des Gewinns nicht wegen grober Unbilligkeit verweigert werden. Hier muss auf die Faktoren des Einzelfalls Rücksicht genommen werden. Gegen die Unbilligkeit kann, wie hier, sprechen, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Trennung seit 29 Jahren bestand und aus ihr mehrere Kinder hervorgingen.
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