08. Mai 2013

Zur irreführenden Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13 Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
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08. Mai 2013

Tonträger-Sampling die Zweite

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 182/11

Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist.

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29. April 2013

Unzulässigkeit von Werbung für Arzneimittel, deren Aussage nicht ausreichend von wissenschaftlichen Studien gestützt wird

Urteil des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 62/11 a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält.
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25. April 2013

Urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 175/07 Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. Eine Funksendung wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, wenn jeweils nur eine einzelne Aufnahme einer Sendung auf Bild- oder Tonträger jeweils nur einer einzelnen Person zugänglich gemacht wird, selbst wenn diese einzelnen Personen in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.
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25. April 2013

„HOT“ – Mangelnde Schutzfähigkeit der Markenbezeichnung

Beschluss des BPatG vom 09.10.2012, Az.: 27 W (pat) 49/11 Der Wort-/Bildmarke "HOT" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts (BPatG) an Unterscheidungskraft. So kann dem Wort "hot" regelmäßig in der Werbung ein vielfältiger Sinngehalt zugesprochen werden. Als Konsequenz daraus und mit dem Hintergrund der einfachen graphischen Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke fehlt es an ihrer Schutzfähigkeit.
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25. April 2013

Werbung mit mehrdeutigen „Statt“-Preisen irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12 Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
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24. April 2013

Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

Urteil des BGH vom 15.01.2013, Az.: X ZR 81/11

In einem Patentnichtigkeitsverfahren hat der BGH [kanzlei.biz Anwaltsanzlei Hild] u.a. darüber entschieden, ob ein Handbuch, in dem die Bedienung einer technischen Erfindung aufgeschrieben wurde, an Dritte weitergegeben werden darf. Sobald das Buch an den Empfänger übergeht, werden alle darin enthaltenen Merkmale preisgegeben. Es kommt darauf an, ob bei der Lieferung einer schriftlichen Aufzeichnung, eine Geheimhaltungspflicht „ausdrücklich oder stillschweigend“ vereinbart wurde oder ob diese sich aus „Treu und Glauben“ ergibt. Falls der Empfänger die Informationen von sich aus geheim halten möchte, muss er das Handbuch anfordern.

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22. April 2013

Reichweite des Verstoßes gegen gerichtliches Verbot zur Namensnennung auf bestimmter Webseite

Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13 Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
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19. April 2013

Völkl

Urteil des BGH vom 02.10.2012, Az.: I ZR 82/11 a) Besteht zwischen Gleichnamigen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, ist in die Prüfung, ob eine Partei trotz Störung der Gleichgewichtslage ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweitung ihres Tätigkeitsbereichs hat (hier: Vertrieb auch von Skischuhen unter der Unternehmensbezeichnung der Beklagten), eine Änderung der Marktverhältnisse einzubeziehen, aufgrund deren der Verkehr erwartet, dass die in der Branche tätigen Unternehmen ein bestimmtes Produktsortiment (hier: Skier, Skibindungen und Skischuhe) anbieten. b) Der gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehende Auskunftsanspruch erlischt nicht mit dem Ausscheiden aus der Geschäftsleitung.
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16. April 2013

Eintreibung aus Abofallen resultierender Forderungen ist unlauter

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.03.2013, Az.: 6 U 184/12 Die Geltendmachung sich aus einer sogenannten "Abofalle" im Internet ergebender vermeintlicher Forderungen gegen Verbraucher ist unlauter. Gleiches gilt auch für ein zur Geltendmachung dieser Forderungen beauftragtes Inkassounternehmen, sofern dieses über den jeweiligen Sachverhalt informiert ist.
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