20. Januar 2005

Werbung direkt ab Werk

Urteil des BGH vom 20.01.2005, Az.: I ZR 96/02 Die Werbung eines Einzelhändlers mit den Angaben "Direkt ab Werk! Kein Zwischenhandel! Garantierter Tief-Preis" ist irreführend, wenn sie bei den angesprochenen Verbrauchern den Eindruck erweckt, die so beworbene Ware werde zu den Abgabepreisen des Herstellers vertrieben, der Werbende in die von ihm verlangten Preise jedoch seine Gewinnspanne eingerechnet hat.
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21. Dezember 2004

Vorlageverpflichtung der technischen Überprüfung eines Mobilfunkanschlusses

Urteil des AG Cochem vom 21.12.2004, Az.: 2 C 449/04 1. Wird gegen eine Mobilfunkrechnung Einwendung erhoben und teilt der Anbieter daraufhin mit, dass die durchgeführte technische Überprüfung keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Abrechnung ergebe, so kann der Kunde mehr als zwei Jahre später die Vorlage der technischen Überprüfung nicht mehr verlangen. Im Rechtsstreit ist in diesem Fall von der gesetzlichen Vermutung auszugehen, dass die Verbindungsentgelte zutreffend ermittelt worden sind. 2. Ist die monatliche Abrechunung in den AGB eines Mobilfunkdiensteanbieters vorgesehen und wird darauf hingwiesen, dass die Abrechnung erst nach Übermittlung der Daten erfolgt, so handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist und der Anbieter kann trotz der späten Übersendung einer Rechnung seine Forderung geltend machen.
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16. Dezember 2004

Anforderungen an Internet-Werbung

Urteil des BGH vom 16.12.2004, Az.: I ZR 222/02 a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen. b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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02. Dezember 2004

Aktuelles zu Tele Hansa, Stand November 2004

Fast täglich erreichen uns Anfragen aus ganz Deutschland bezüglich unseres laufenden Verfahrens gegen die Tele Hansa GmbH. Das Verfahren ist bereits anhängig, jedoch hat die Anwaltskanzlei der Gegenseite zunächst einen unterbevollmächtigten Anwalt in München bestellt. Daher trat eine zeitliche Verzögerung ein. Wir haben zur Klageerwiderung der Gegenseite bereits im Juli Stellung bezogen. Seitdem ergab sich nichts Neues in dieser Angelegenheit. Die von uns juristisch betreute Seite www.dialerschutz.de meldete ihn ihrem Newsletter vom 26.11.2004, dass bei der Tele Hansa GmbH sowie der mit ihr zusammenhängenden Media Work am 25.11.2004 eine Razzia durch das Hamburger Landeskriminalamt durchgeführt wurde. Dort waren in letzter Zeit 207 Strafanzeigen gegen die beiden Firmen eingangen. Es wurden drei Server sichergestellt, deren Auswertung noch auf sich warten lässt. (Quelle:www.dialerschutz.de)
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02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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11. November 2004

Gestaltung einer Internetseite unterfällt dem Urheberschutz

Urteil des LG München I vom 11.11.2004, Az.: 7 O 1888/04 1. Bei Erreichung der erforderlichen Schöpfungshöhe kann eine Website als Computerprogramm bzw. Multimediawerk urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. 2. Die alleinige Urheberschaft des Auftragnehmers wird nicht dadurch berührt, dass der Auftraggeber dem Websitegestalter lediglich die Texte, Grafiken und Bilder zur Einbindung in die Homepage liefert. 3. Ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wird dann ausgelöst, wenn dem Auftraggeber nach der werkvertraglichen Vereinbarung ein Nutzungsrecht erst nach vollständiger Bezahlung zusteht. Dadurch ist eine Nutzung durch Onlinestellen vor Bezahlung rechtswidrig.
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03. November 2004

BGH stärkt Widerrufsrechte der Verbraucher bei Internet-Auktionen

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Mit Spannung wurde das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 03. November 2004 zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen erwartet. Der BGH entschied jetzt, dass Verbraucher, die im Rahmen sogenannter Internet-Auktionen, wie z.B. ebay, Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, bei bestimmten Vertragsgestaltungen ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung zu Internet-Auktionen. Wir haben bereits in eigenen Fällen zugunsten unserer Mandanten die Anerkennung von Widerrufsrechten bei gewerblichen Internet-Händler erstreiten können. Zudem liegen uns diesbezüglich auch interessante Fallkonstellationen vor, in denen der Verkäufer behauptet, er würde als Privatmann auftreten, anhand eindeutiger Kriterien, z.B. die großen Mengen der verkauften Waren, etc., konnten wir aber nachweisen, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt
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03. November 2004

Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei eBay

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.
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21. Oktober 2004

deutsche-anwalthotline.de – Domainumleitung ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Erfurt vom 21.10.2004, Az.: 2 HK O /77/04 1. Eine aus Branchen- oder Gattungsbegriffen in Verbindung mit einer Herkunftsangabe zusammengesetzte Internetadresse genießt keinen kennzeichenrechtlichen Schutz. 2. Es liegt ein Behinderungswettbewerb vor, wenn ein Domainname verwendet wird, der dem eines Mitbewerbers außerordentlich ähnlich ist und eine automatisch Weiterverlinkung von diesem Domainnamen auf das eigene Angebot erfolgt. 
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