Gesetzesvorschlag für europäische Fluggastdatenspeicherung bestätigt

17. Juli 2015
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Mann mit Rucksack vor einer Anzeigetafel an einem Flughafen, Reise

Nach der Abstimmung des europäischen Libe-Ausschusses über den Vorschlag für ein gemeinsames Gesetz zur Speicherung von Passagierdaten, verhandeln nun Europaparlament, EU-Kommission und der Rat der Mitgliedstaaten über den genauen Wortlaut der Norm. Ende des Jahres soll das einheitliche Gesetz verabschiedet werden. Die Entscheidung des Ausschusses stößt dabei zwar auf starke Kritik, Befürworter würden aber noch strengere Regelungen begrüßen.

Der Vorschlag, für den sich der Innenausschuss am Mittwoch ausgesprochen hatte, sieht eine umfassende Vorratsdatenspeicherung vor. Neben dem Namen des Flugpassagiers sollen Kreditkartennummer, Hotelbuchungen, Reiseziel und Essenswünsche grundsätzlich 30 Tage lang erfasst werden. Nach Ablauf dieser Frist sollen die Daten anschließend für fünf Jahre abrufbereit bleiben, allerdings ohne diejenigen Angaben, die Hinweise auf die Person enthalten. Diese sollen nach 30 Tagen nur noch bestimmten Sicherheitsbeamten zur Verfügung stehen.

Von der Regelung ausgenommen sind laut des Entwurfs innereuropäische Flüge, außerdem soll der Datenschutz durch zwei Ergänzungen gewährleistet werden: Passagiere müssen über die Datenspeicherung in Kenntnis gesetzt werden, außerdem dürfen die Daten nicht an Drittstaaten ausgehändigt werden.

Der Entschluss des EU-Innenausschusses polarisiert. CDU-Politiker Axel Voss hieß die Entscheidung zwar gut, sprach sich aber gegen die Ausnahme innereuropäischer Flüge aus, weil dies dem Umstand, dass „Terroristen oft komplizierte Reiserouten hinlegen und das Flugzeug auch innerhalb Europas mehrfach wechseln“ keine Rechnung trage. SPD-Politikerin Birgit Sippel hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Passagiere für „mit der europäischen Grundrechtecharta unvereinbar“, auch Jan Philipp Albrecht beanstandete den Generalverdacht, den das Gesetz impliziere. Linken-Abgeordnete Cornelia Ernst schließlich sieht das Gesetz als Folge eines „hysterischen Sicherheitswahns, in dem jedes Verbrechen zu Terrorismus hochstilisiert wird“.

Der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz erläuterte die Bestrebung des EU-Parlaments, eine „wirksame und verhältnismäßige“ Datenspeicherung zu schaffen. Ziel des neuen Gesetzes soll schließlich die erfolgreiche Bekämpfung von „Terrorismus und schwerwiegenden, grenzüberschreitenden Verbrechen“ sein.

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