Neuer Basiszinssatz seit 01.07.2011
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Zweimal jährlich ändert sich der Basiszinssatz zum 01. Januar und zum 01. Juli. Der Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank herausgegeben und dient vor allem zur Berechnung der Verzugszinsen im Sinne des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen demnach bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Seit 01.07.2011 liegt der Basiszinssatz bei 0,37 %. Damit ist er von vormals 0,12% leicht angestiegen. Insgesamt ist der Basiszinssatz nach wie vor äußerst niedrig. In früheren Jahren lag dieser schon mal bei 5 %.