Goldgelb, knusprig und 2.000 Euro wert
Eine Galerie aus München wurde von dem Oberlandesgericht München verurteilt, 2.000,00 EUR an den Künstler Stefan Bohnenberger zu zahlen. Die Galerie hat ihre Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung von zwei frittierten Kartoffelstäbchen (Pommes frites), welche über Kreuz angeordnet waren, verletzt. Diese Pommes dienten als Vorlage für ein goldenes „Pommes-Kreuz“ – „Pommes d’Or“. Das OLG München stellte nicht darauf ab, ob die Vorlage selbst als Kunst einzuordnen ist, sondern alleine darauf, ob diesem Werk ein wirtschaftlicher Wert beizumessen ist. In diesem Zusammenhang versicherte eine als Zeugin geladene Kunstsammlerin, dass sie die Pommes für 2.500,00 EUR gekauft hätte.
Mehr zu dem Urteil erfahren sie sobald es uns im Volltext vorliegt.