WIPO: Neue Gebühren bei internationaler Markeneintragung für die Republik Korea

27. Februar 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
10794 mal gelesen
0 Shares

In Übereinstimmung mit Artikel 35 (2) (d) der Gemeinsamen Ausführungsordnung des Madrider Abkommens, hat der Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die folgenden neuen Gebühren verkündet, die bei Anmeldung oder Verlängerung einer internationalen Marke für die Republik Korea zu zahlen sind.

Ab dem 1. April 2009 werden für Inanspruchnahme einer internationalen Markenregistrierung der Republik Korea folgende Gebühren fällig:

Neuanmeldung je Nizzaklasse:

233,00 Schweizer Franken (CHF)

Verlängerung einer bestehenden Marke:

266,00 Schweizer Franken (CHF)

»zur offiziellen Mitteilung der WIPO

(Quelle: WIPO)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a