WIPO: Neue Gebühren bei internationaler Markeneintragung für die Republik Korea
In Übereinstimmung mit Artikel 35 (2) (d) der Gemeinsamen Ausführungsordnung des Madrider Abkommens, hat der Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die folgenden neuen Gebühren verkündet, die bei Anmeldung oder Verlängerung einer internationalen Marke für die Republik Korea zu zahlen sind.
Ab dem 1. April 2009 werden für Inanspruchnahme einer internationalen Markenregistrierung der Republik Korea folgende Gebühren fällig:
Neuanmeldung je Nizzaklasse:
233,00 Schweizer Franken (CHF)
Verlängerung einer bestehenden Marke:
266,00 Schweizer Franken (CHF)