Jahresarchiv 2009

25. November 2009

Datenklau und Schmuddelsuchmaschine – Grenzen der Meinungsäußerung

Urteil des LG Berlin vom 30.06.2009, Az.: 27 O 69/09 Äußert jemand auf Internetplattformen gegenüber Usern oder Plattformbetreibern Werturteile bzw. unwahre Tatsachenbehauptungen, steht dem Betroffenen ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerungen zu. Wird beispielsweise von einem User unzutreffend behauptet, ein Plattformbetreiber führe eine "Schmuddel-Suchmaschine" und begehe "Datenklau", verletzen diese Äußerungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Suchmaschinenbetreibers. Um den Gehalt und die Qualität der Aussage zu ermittlen, ist nicht auf den herausgehobenen Textausschnitt sondern den Kontext abzustellen und danach zu fragen, welcher Sinn sich dem dafür maßgeblichen Durchschnittsleser aufdrängt.
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25. November 2009

Über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Bildern aus einer Straftat

Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 864/06

Informationen und Bilder, die etwa durch Hausfriedensbruch rechtswidrig erlangt wurden, dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Eine Ausnahme hiervon kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind. Die Veröffentlichung hängt dann davon ab, ob ihr Informationswert im konkreten Einzelfall dem Geheimhaltungsinteresse und der durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung überwiegt.
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25. November 2009

Kohärenz von Phishing und ungerechtfertigter Bereicherung

Urteil des KG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 8 U 26/09

Wird beispielsweise ein Geldbetrag, der mit Hilfe von Online-Banking durch Phishing erlangt wurde, auf das Konto eines unwissenden Dritten überwiesen, muss der Dritte das Erlangte nach den Regeln der ungerechtferitgen Bereichung, §§ 812 ff. BGB, an die Bank des Geschädigten herausgeben. Ist der Dritte aber gem. § 818 Abs.3 BGB entreichert und hat keinen Vermögensvorteil mehr, hat das Kreditinsititut keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings gibt es zu den zivilrechtlichen Folgen des Phishings bislang nur wenig obergerichtliche und keine höchsrichterliche Rechtsprechung, obwohl dieses Problem des Öfteren auftritt.
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25. November 2009

Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009, Az.: 5 U 35/08

Wettbewerbsverbände haben grundsätzlich Marktteilnehmer selbst abzumahnen. Die daraus entstehenden Kosten sind als Kostenpauschale erstattungsfähig. Reagiert der Abgemahnte daraufhin nicht, hat der Verband Klage zu erheben. Eine weitere, diesmal von dem Prozessvertreter des Verbandes erfolgte Abmahnung, ist nicht mehr erstattungsfähig, da sie nicht im mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegt und es auch an der Erforderlichkeit einer zweiten Abmahnung fehlt. So sieht das zumindest das Hanseatische OLG Hamburg und weicht damit von der Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG und den OLG München und OLG Düsseldorf ab. Folglich wird sich der BGH zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung damit in Zukunft beschäftigen müssen.
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25. November 2009

Keine Haftung des Ticket-Wiederverkäufers bei Konzertausfall

Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 69/09

Das Stattfinden von Konzerten ist die Vertragspflicht des Veranstalters und nicht des Wiederverkäufers der Tickets. Fällt das Konzert aus, so kann der Kunde nicht vom Verkäufer sondern allein vom Veranstalter Schadensersatz verlangen. Der Ticketverkäufer kann seinen durch den Ticketweiterverkauf gemachten Mehrgewinn hingegen behalten, da er seiner Leistungspflicht durch das Verschaffen der Eintrittskarte nachgekommen ist.
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25. November 2009

Keine Mails zu Werbezwecken

Urteil des AG Düsseldorf vom 14.07.2009, Az.: 48 C 1911/09 Werbemails, die ohne Einwilligung des Adressaten verschickt werden, sind unzulässig. Wird beispielsweise ein Newsletter zu Werbezwecken an die Emailsadresse eines Gewerbetreibenden geschickt, ohne dass dieser dazu eingewilligt hat, verletzt der Absender das Recht des Empfängers am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn das Aussortieren unerwünschter Emails nimmt eine nicht unerheblich Zeit und Arbeitskraft in Anspruch.
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24. November 2009

Weihrauchtabletten als Funktionsarzneimittel?

Urteil des EuGH vom 30.04.2009, Az.: C-27/08

Ein Erzeugnis, welches aufgrund seiner Dosierung und bei normalem Gebrauch die menschlichen physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise beeinflussen kann, ist nach Ansicht der EuGH nicht als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 I Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG zu qualifizieren. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob es einen Stoff enthält, dem in einer bestimmten Dosierung eine physiologische Wirkung zugeschrieben werden kann.
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24. November 2009

Von der Ähnlichkeit von „WEST“ und „WELT“…

Beschluss des BPatG vom 13.05.2009, Az.: 26 W (pat) 324/03

Das Bundespatentgericht sieht zwischen den beiden Marken "WEST" und "WELT", welche beide für Tabakwaren u.ä. eingetragen sind, keine Verwechlungsgefahr im Sinne des § 9 I Nr. 2 MarkenG als gegeben an. Vielmehr sei eine Ähnlichkeit zwischen den Marken als so gering zu werten, dass nicht zu befürchten sei, dass im Verkehr die beiden Wörter durch verhören oder verlesen zu verwechseln seien. Insofern besteht kein Grund für die Löschung einer der Marken.
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24. November 2009

Kunstfreiheit vs. postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 16 U 39/09 Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Buch über eine namentlich benannte Schauspielerin aus der NS-Zeit trotz biographischer Züge als Fiktion gelte und somit grundsätzlich von dem Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt sei. Dennoch ist Art. 5 Abs. 3 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches über den Tod einer Person hinaus besteht, eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, seit welchem Zeitraum die Person tot ist und wie bekannt und aktuell die Erinnerungen an die Person in der Öffentlichkeit vorherrschen.
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24. November 2009

Abschreckende Vertragsstrafen

Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.08.2009, Az.: 1 W 37/09

Die sich aus einem Wettbewerbsverstoß ergebende Wiederholungsgefahr lässt sich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Die darin angesetzte Vertragsstrafe muss dabei eine abschreckende Wirkung entfalten und in einer Höhe versprochen werden, die deutlich über den wirtschaftlichen Vorteil des Verletzers aus dem wettbewerbsverletzenden Handeln hinaus geht. Beträge unter 2.000 € sind in der Regel als nicht ausreichend anzusehen, außer wenn sich die Wettbewerbsverletzung im wirtschaftlichen Bagatellbereich bewegt.
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