Jahresarchiv 2009

03. Dezember 2009

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkt bundesweit wohl erste einstweilige Verfügung wegen „Klickbetrug“

Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009, Az.: 312 O 671/09

Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen in schädigender Absicht zu klicken bzw. klicken zu lassen.
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03. Dezember 2009

Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 312 O 436/08

Telefonanrufe zu Werbezwecken gegenüber Verbrauchern gelten als unzumutbare Belästigung. Begründet wird dies damit, dass der Schutz der Individualsphäre höher gestellt ist als das wirtschaftliche Gewinnstreben und dass es eine Reihe andere Werbemethoden gibt, die es nicht erforderlich machen, auch noch in den privaten Bereich des Verbrauchers einzudringen. Eine Einwilligung in allgemeine Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB darstellt. Die Einwillugungsklausel benachteiligt den Kunden, wenn sie sich nicht auf die Werbung bezüglich des angebahnten Vertragverhätnisses beschränkt, sondern ebenfalls die Möglichkeit für Werbung für sonstige Vertragschlüsse schaffen soll. Denn dadurch wird dem Kunden ein unüberschaubares Risiko aufgebürdet.
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03. Dezember 2009

Betrug im Internet durch Spam-Mail-Kampagnen

Urteil des LG Göttingen vom 17.08.2009, Az.: 8 KLs 1/09

In seinem Urteil hat das Landgericht Göttingen drei Angeklagte wegen mittäterschafltichen Betrugs bzw. Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden.  Die Angeklagten gelangten an Datensätze von 600.000 Personen mit Namen, Anschriften und Email-Adressen. Daraufhin verschickten sie Lock-(Spam)-Mails und brachten die Adressaten der Mails dazu, auf eine bestimmte Internetseite zu klicken, um daraufhin Gebühren zu verlangen und vermeintliche Verträge abzuschließen. Insgesamt haben die Angeklagten durch ihre Spam-Mail-Kampagne über 130.000 € eingenommen; sie wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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02. Dezember 2009

Ist „flow“ gleich „FlowNow“? – Unterscheidungskraft von Marken

Beschluss des BPatG vom 25.05.2009, Az.: 27 W (pat) 55/09

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, dass der Zusatz des Wortes "Now" in der Marke "FlowNow" genügend Unterscheidungskraft zu der Marke "flow" aufweist. Die Inhaberin der Marke "flow" begehrte durch Klage die Löschung der Marke "FlowNow" mit der Begründung, dass eine unmittelbare Verwechlsungsgefahr zwischen den beiden Marken bestehe. In seinem Beschluss sah das BPatG dies mangels Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken anders. Die Löschung einer Marke ist zu vollziehen, wenn zwischen beiden Zeichen hinsichtlich Waren und Zeichen eine so große Identiät oder Ähnlichkeit besteht, dass die Gefahr einer Verwechslung oder die Gefahr, dass die Marken miteinander gedanklich in Verbindung gebracht werden, besteht.

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02. Dezember 2009

Über Warenbeschreibung & den Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG

Urteil des LG Stuttgart vom 24.11.2009, Az.: 32 O 72/09 KfH

Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört es, dem Verbraucher Informationen über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen unter anderem Angaben über Material, Farbe und Größe. Steht ein anderer Unternehmer in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einem, der diese Pflicht verletzt, hat er gegen diesen ein Unterlassungsanspruch, welcher aus dem Verbraucherschutz des § Abs. 1 Nr.4 BGB-InfoV abzuleiten ist. Ein solcher Unterlassungsanspruch wäre aber dann unzulässig, wenn der Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG eingreift. Dieser ist nach herrschender Ansicht aber nur einschlägig, wenn es sich um eine aktiv geltend gemachte Unterlassungsklage handelt.                            
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01. Dezember 2009

Bezeichnende Marken in anderen Bereichen eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:29 W (pat) 111/06

Eine Marke muss nur in dem Bereich, für den sie eingetragen ist, markenrechtliche Schutzhindernisse befürchten. In anderen Bereichen freizuhaltende oder beschreibende Markenbezeichnungen gelten nur in diesen.
Im vorliegenden Fall ist die Marke "SchwabenBus" in den Bereichen Geschäftsleitung, Unternehmensberatung und Veranstaltung von sportlichen und kulturellen Aktivitäten eintragungsfähig, auch wenn diese nahe an Tätigkeitsbereichen liegen können, in denen "SchwabenBus" nicht eintragungsfähig wäre.

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01. Dezember 2009

Gestalterische Freiheit bei der Markennutzung

Urteil des EuGH vom 30.11.2209, Az.: T-353/07 Wenn eine Wortmarke durch gestalterische Elemente erweitert wird, diese aber von ihrer Bedeutung hinter der Wortmarke zurücktreten, verringert dies nicht die Unterscheidungskraft der Wortmarke.
Im diesem Fall wurde die Wortmarke "Coloris" durch einen Globus sowie die Worte "global coloring concept", "gcc" und "colorants & technologies" in kleinerer Schrift untermalt.
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30. November 2009

Zucker- und Konditorwaren für „Small Kids“

Beschluss des BPatG vom 22.10.2009, Az.: 25 W (pat) 25/09

Der Name "Small Kids" wurde 2006 für Waren wie Zuckerwaren, Back- und Konditorenwaren und nicht medizinische Kaugummis ordnungsmäß eingetragen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt: Es wurden Bedenken geäußert, die deutsche Übersetzung des Namens "kleine Kinder" könnte den Eindruck erwecken, dass Zucker- und Konditorwaren für kleine Kinder eher ungesund seien und deshalb dieser Markenname vielmehr ungeeignet sei. Das Markenamt teilte diese Bedenken jedoch nicht und wies die Beschwerde zurück.
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27. November 2009

Wer berät, muss offenlegen

Beschluss des BGH vom 20.01.2009, Az.: XI ZR 510/07 Im Rahmen eines Beratungsvertrages muss der Berater dem Kunden offenlegen, inwiefern der Berater Vermittlungsgebühren und Provision bekommt. Dies gilt allerdings uneingeschränkt, auch wenn dieser Betrag weniger als die 15% beträgt, die bei einem Anlagevermittlungs- und Auskunftsvertrag die Offenlegungspflicht begründen.
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27. November 2009

Schätzgebühren müssen ausdrücklich vereinbart werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2009, Az.: I-6 U 17/09

Die Einholung eines Sachverständigengutachten zur Wertermittlung von Darlehenssicherheiten ist allein im Interesse der Bank. Die Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher wird somit nicht als Teil der AGB Vertragsbestandteil, da diese auf Kosten im Interesse des Verbrauchers beschränkt sind. Eine Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher ist jedoch als allgemeiner Vertragsbestandteil zulässig.
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