Jahresarchiv 2009

07. Dezember 2009

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Nationalmannschaft“ irreführend

Urteil des LG Düsseldorf vom 18.06.2009, Az.: 37 O 128/08

Die Werbeaussage, man sei die "Offizielle Krankenkasse der Deutschen Nationalmannschaft", ist irreführend. Sie erregt die Fehlvorstellung, dass alle Mitglieder des Kaders bei beworbener Krankenkasse versichert sind und diese besonders zuverlässig und leistungsstark sei. Der Werbeslogan gehe über übliche Kooperation und Sponsoring in Werbeverträgen hinaus.
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07. Dezember 2009

Abmahnung ohne Vorlage der Originalvollmacht unberechtigt

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.08.2009, Az.: I-20 U 253/08

Ob bei einer Abmahnung die Beifügung der Vollmachtsurkunde im Original erforderlich ist, ist in der Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Das OLG Düsseldorf entschied nun, dass Kosten, die aus der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Abmahnung entstanden sind, nicht geltend gemacht werden können, wenn der Empfänger der Abmahnung diese wegen fehlender Originalvollmacht unverzüglich zurückweist. Die Abmahnung sei dann formal unwirksam und unberechtigt. Anders entschieden bereits das OLG Köln und das OLG Karlsruhe.
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07. Dezember 2009

Mitteilung einer Rechtsansicht ist lauter im Wettbewerb

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 89/09

Die Äußerung, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe, teilt die Rechtsansicht im Bereich der Weitergabe von Software mit. Eine solch deutliche Äußerung der Rechtsauffassung ist vorliegend die Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen, die sich an Vorgespräche, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten, anschließen. Dies Verhalten ist im Wettbewerbsrecht lauter, da keine falschen Tatsachen behauptet werden.
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04. Dezember 2009

Hotelverlosung im Internet

Beschluss des VG Göttingen vom 12.11.2009, Az.: 1 B 247/09

Die Verlosung eines Hotels im Internet kann versagt werden, da es sich dabei um unerlaubtes öffentliches Glücksspiel handelt. Für der Erwerb einer Gewinnchange wird ein Entgelt verlangt, die Entscheidung über den Gewinn hängt vom Zufall ab. Dabei ist auch unerheblich, ob das Glücksspiel vom Ausland oder vom Inland aus betrieben wird, da ein Glücksspiel auch dort veranstaltet wird, wo es dem Spieler ermöglicht wird, am Spiel teilzunehmen - was hier im Rahmen der Verlosung über das Internet auch in Deutschland möglich war, wo solche Verlosungen als öffentliches Glücksspiel verboten sind.
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04. Dezember 2009

Zisch- und Reibelaute zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr

Urteil des EuG vom 02.12.2009, Az.: T-434/07

Nach Gemeinschaftsrecht ist dann ein Eintragungsausschluss für eine Marke anzunehmen, wenn nach Widerspruch eines Inhabers einer älteren Marke Verwechslungsgefahr zwischen der neuen und der alten Marke vorliegt. Um diese Verwechslungsgefahr und die damit einhergehende Ähnlichkeit zu ermitteln, ist auch auf das Klangbild der Marke abzustellen. So entschied das Gericht, dass zwischen den Marken "SOLVO" und "VOLVO" zwar einmal Zisch- und einmal Reibelaute vorlägen, im Übrigen jedoch eine Ähnlichkeit nicht abgelehnt werden kann, so dass eine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist.
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04. Dezember 2009

Keine Rückerstattung von der Buchungsplattform

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.09.2009, Az.: 16 U 238/09

Eine Buchungsplattform von Reisen im Internet, die selber keine Reisen im eigenen Namen veranstaltet, sondern als "online-Reisebüro" Reisen vermittelt und die ausschließliche Vermittlung für den Kunden mit hinreichender Deutlichkeit offenlegt, ist lediglich als Reisevermittlerin zu betrachten. Eine Rückerstattung von Gebühren bei Stornierungen oder Umbuchungen von Reisen können so nicht von der Betreiberin des Buchungsplattform begehrt werden.
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04. Dezember 2009

Von unlauteren Abbuchungsversuchen

Urteil des LG Bonn vom 10.11.2009, Az.: 11 O 150/08

Bucht ein Unternehmen ohne bindende Absprache - insbesondere ohne vorherigen wirksamen Vertragsschluss - von einem Konto vermeintliche Abschlagszahlungen ab, so verstößt dies unter Umständen nicht nur gegen das StGB, sondern auch gegen das UWG. Im Falle der erfolgreichen Abbuchung wird ein potentieller Kunde vor vollendete Tatsachen im Rahmen eines faktischen Vertrages gestellt. Dies stellt eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Kunden dar. Ein Mitbewerber kann Unterlassungsansprüche geltend machen.
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04. Dezember 2009

„Schlank und Fit“ hat keinen Erfolg!

Beschluss des BPatG vom 26.08.2009, Az.: 25 W (pat) 107/09

Die Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung der Marke "Schlank und Fit" hatte mangels hinreichender Unterscheidungskraft in der Sache keinen Erfolg. Auch in Zukunft ist daher nicht mit einer Marke "Schlank und Fit" für Tees und ähnliche Produkte zu rechnen, da der angesprochene Verbraucherkreis unter der Bezeichnung nicht etwa eine betriebliche Herkunftskennzeichnung versteht, sondern vielmehr eine werbemäßige Herausstellung der entsprechenden Produkteigenschaft vermuten wird. Darüber hinaus kann auch keine Eintragung deshalb erfolgen, weil bereits vergleichbare Marken eingetragen wurden - es kommt nicht auf Voreintragungen an.
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04. Dezember 2009

Sportwetten im Internet – Unterschiede zwischen den Bundesländern

Beschluss des OVG NRW vom 30.10.2009, Az.: 13 B 744/09

Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht es den Behörden der Glücksspielaufsicht, in den einzelnen Bundesländern Anordnungen im Einzelfall zu erlassen, um das unerlaubte Glücksspiel und die Werbung dafür zu untersagen. Darunter fallen auch Glücksspielangebote im Internet. Auch Sportwetten fallen unter das Glücksspiel, da auch hierbei die Entscheidung über den Gewinn ganz oder teilweise vom Zufall abhängt. Wie weitreichend das Verbot im Einzelfall ist, hängt von der einzelnen Verfügung ab. Wann eine derartige Verfügung ergeht, hängt von den unterschiedlichen Ausführungsgesetzen der Länder zum Glücksspielstaatsvertrag ab.
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04. Dezember 2009

Auch in Zukunft kein „Cannabis“-Bier

Urteil des EuG vom 19.11.2009, Az.: T-234/06

Das EuG entschied, dass die Wortmarke CANNABIS als lediglich beschreibendes Zeichen nicht eintragungsfähig ist. Die für die Waren Bier, Wein, Likör usw. begehrte Eintragung wurde verweigert, weil nach Auffassung des Gerichts dem Zeichen CANNABIS aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers ein beschreibender Charakter im Hinblick auf die betroffenden Waren zukomme, da Hanf bzw. Cannabis mit geringem THC-Gehalt tatsächlich zur Zubereitung der Waren verwendet werde. Dadurch werde das Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen, das nicht die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.
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