„tell a friend“-Mails können das Persönlichkeitsrecht verletzen
Hält ein Online-Shop-Betreiber auf seiner Website eine vorformulierte Einladung bereit, mit welcher registrierte Mitglieder Bekannte einladen können, ebenfalls Mitglied zu werden und so das Angebot des Online-Shops wahrzunehmen, so ist er als Mitstörer verantwortlich. Beworben wird bei einer solchen Mail der Online-Shop an sich, unabhängig von seinem Warenangebot. Die unaufgeforderte Zusendung von Werbemails greift in das Persönlichkeitsrecht des Eingeladenen ein, erst recht, wenn der Online-Shop-Betreiber weitere Mails nachschickt.