Abmahnung der Ad Simple GmbH durch die Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte wegen Nutzung eines Datenschutzgenerators ohne Quellenangabe

18. April 2019
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Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der AdSimple GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant beschuldigt, einen kostenlosen Datenschutzgenerator ohne Quellenangabe genutzt zu haben.

Die Abmahnung der AdSimple GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben werden unserem Mandanten konkret drei verschiedene Rechtsverletzungen angelastet: Urheberrechts- und Vertragsverletzung, sowie Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

  • Zunächst wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf seiner Website eine Datenschutzerklärung der gegnerischen Mandantin veröffentlicht zu haben. Unser Mandant hätte insbesondere nicht die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt und zudem die Verlinkung auf den Urheber entfernt. Dieses Vorgehen stelle angeblich ein Verstoß gegen Urheberrecht dar, da die Datenschutzerklärung als Sprachwerk nach § 2 Nr. 1 UrhG geschützt sei. Die Gegenseite weist zudem darauf hin, dass die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG eine Straftat darstelle und die gegnerische Mandantin sich indes vorbehalte, fristgerecht Strafanzeige zu erstatten.
  • Außerdem wird unserer Mandantschaft eine Vertragsverletzung angelastet. Die Nennung des Urhebers durch Verlinkung sei eine Bedingung des Vertrags gewesen, die durch die Entfernung des Links verletzt worden sei.
  • Schlussendlich sei das Entfernen der Verlinkung auf den Urheber eine unlautere geschäftliche Handlung, da Verbrauchern angeblich der Eindruck vermittelt werde, der Text sei selbst oder von Dritten erstellt worden.

Die gegnerischen Rechtsanwälte stellt nun eine Reihe von Forderungen an unseren Mandanten. Zunächst wird dieser zur sofortigen Unterlassung der aktuellen Textnutzung aufgefordert, alternativ soll die Verlinkung auf den Urheber eingefügt werden. Zur Beseitigung einer vermeintlich gegebenen Wiederholungsgefahr wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformulierter Entwurf ist dem Schreiben beiliegend. Darüber hinaus verlangt die Gegenseite Auskunft über das Ausmaß der angeblich illegalen Textnutzung.

Die Gegenseite macht eine 1,5 (!) Geschäftsgebühr aus 16.595 € geltend, dies entspricht einer netto Summe von EUR 1.044.- netto. Zusätzlich soll unser Mandant dazu verpflichtet werden, einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 2.659.- netto zu zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus einem Schadensatz in Höhe von EUR 1.500.- netto Aufwendungsersatz der Recherchekosten in Höhe von EUR 95,- netto, sowie Anwaltsgebühren plus Aufwendungen in Höhe von EUR 1.064.- netto. Zur einvernehmlichen Beilegung wird unserer Mandantschaft ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 1.500.- netto gemacht.

Was fällt auf an der Abmahnung der Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte?

Es ist sehr fraglich, wie sich hier der Schadensersatz in Höhe von 1.500 € berechnen soll, wenn doch der Datenschutzgenerator kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der AdSimple GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

2 Kommentare

  1. Andreas Janssen, 10. Januar 2020

    Ein Bekannter von mir hat ebenfalls von dieser obskuren Kanzlei eine Abmahnung erhalten – für eine Homepage, die noch nicht online ist. Interessant dabei: Die legen einen Link bei, der einen (auf der Seite adsimple.at gespeicherten) Screenshot der Seite inkl. Logo, Gestaltung und Adresse enthält. Meiner Meinung nach wäre dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht (Logo) und gegen die DSGVO (Adresse, Identifizierbarkeit in Form eines Prangers) – liege ich da so falsch?

  2. benjamin bauer, 21. Dezember 2019

    Abmahnung der AdSimple GmbH

    Guten Tag,
    ich habe ein Schreiben von Kuntze & Beyer erhalten.
    Ich habe den Quellnachweis nicht mitkopiert.
    Muss ich zahlen oder habe ich eine Option ?

    Grüße und vielen Dank
    Benjamin Bauer

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