Abmahnung der absoluts – bikes and more GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Peter Dürr wegen Wettbewerbsverstoßes durch Garantiewerbung

29. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf eBay Fahrradzubehör mit einem Garantiehinweis beworben und somit wettbewerbswidrig gehandelt zu haben.

Die Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dürr, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft auf eBay Fahrradzubehör mit dem Hinweis „Herstellergarantie: 1 Jahr“ beworben haben soll. Nach Auffassung der Gegenseite seien dabei keine Angaben zur Art und zum Umfang der gewährten Garantie bzw. zum Garantiegeber gemacht worden.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine unzulässige Wettbewerbshandlung nach §§ 5 Abs. 1 Nr. 7, 5a UWG dar. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um ein Online-Angebot für Fahrradpedale bzw. Fahrradzubehör auf eBay.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Zudem werden außergerichtliche Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 30.000,00 Euro in Höhe von insgesamt 1.590,91 Euro geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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