Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH durch Nimrod Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Sudden Strike 5“

29. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, das Computerspiel „Sudden Strike 5“ über ein Filesharingnetzwerk herunter- und hochgeladen und somit urheberrechtliche Vorschriften verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Kalypso Media Group GmbH, vertreten durch Nimrod Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft das Computerspiel „Sudden Strike 5“ über ein P2P- bzw. Filesharingnetzwerk herunter- und zugleich hochgeladen haben soll, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein. Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung der Rechte aus § 16 UrhG und § 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung angehalten. Geltend gemacht werden Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 Euro sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.336,90 Euro. Insgesamt wird eine Forderung in Höhe von 3.836,90 Euro beziffert. Zugleich wird ein Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 Euro zur Abgeltung der Ansprüche unterbreitet.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kalypso Media Group GmbH

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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