Abmahnung von DEFEND MUSIC, Inc. durch die IPPC LAW Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk

22. September 2026
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Uns liegt eine Abmahnung von DEFEND MUSIC, Inc. vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Musikwerk im Zusammenhang mit gewerblich genutztem Videomaterial auf TikTok ohne erforderliche Lizenz öffentlich zugänglich gemacht und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung von DEFEND MUSIC, Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben von DEFEND MUSIC, Inc., vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft das Musikwerk „Love You So – The King Khan & BBQ Show“ im Zusammenhang mit Videomaterial auf TikTok öffentlich zugänglich gemacht haben soll, ohne die hierfür erforderlichen Rechte bzw. eine entsprechende Lizenz zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite insbesondere eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung sowie des Synchronisationsrechts dar. In der Abmahnung werden Ansprüche gemäß §§ 97, 97a, 101, 101a und 101b UrhG angeführt.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft insbesondere zur Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunftserteilung aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 Euro, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.336,90 Euro netto und Ermittlungskosten in Höhe von 229,00 Euro netto geltend gemacht. Zur außergerichtlichen Beilegung wird die Zahlung eines Gesamtbetrags von 4.065,90 Euro verlangt.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von DEFEND MUSIC, Inc.

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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