Underberg vorläufig weiter „im Dienste des Wohlbefindens“ unterwegs
Bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem EuGH darf der Spirituosen-Hersteller „Underberg“ weiter mit Aussagen wie „weltweit im Dienste des Wohlbefindens“ oder „appetitanregend und verdauungsfördernd“ werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte kritisiert, dass durch diese Aussagen eine medizinische Wirkung des Produkts suggeriert werde. Das OLG Düsseldorf lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch aufgrund mangelnder Dringlichkeit ab – schließlich werbe der Hersteller so schon seit Jahrzehnten.