Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang
Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Veräußerung eine Betriebsteils, entfällt sein Arbeitsplatz. Bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung sind Arbeitsplätze, die während der Kündigungsfrist oder später frei werden, zu berücksichtigen (LAG Berlin 2 SA 1854/02).