Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes

01. September 2014
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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wirft unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben vor, sich im Rahmen seines Online-Auftrittes auf der Internetplattform eBay wettbewerbswidrig zu verhalten.

Die Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im Einzelnen

Unser  Mandant soll im Rahmen seines Online-Auftrittes auf der Internet-Plattform eBay bei seinen Angeboten von Waren in Fertigpackungen keine Angaben bezüglich des entsprechenden Grundpreises gemacht haben. Darin sei ein Wettbewerbsverstoß zu sehen, der entsprechend geahndet werden müsse, so der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Auf Grund dessen wird die Unterzeichnung einer vorgefertigten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine Ausfertigung wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll unser Mandant einen Betrag in Höhe von EUR 196,35 bezahlen um den Anteil der Aufwendungen, die bei der Bearbeitung dieses Wettbewerbsvorganges entstanden seien, abzugelten.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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