Abmahnung der Nölle IUT GmbH durch die Rechtsanwälte Busekist Winter & Partner wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke „ Powermoon“
Die Abmahnung der Nölle IUT GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er im Rahmen seines Online-Auftritts Beleuchtungswaren mit der Bezeichnung „Powermoon“ anbiete und vertreibe. Diese Bezeichnung sei jedoch zugunsten der Nölle IUT GmbH als deutsche Marke, Gemeinschaftsmarke und IR-Marke eingetragen. Die Benutzung der Bezeichnung stelle somit eine Verletzung von Markenrechten dar, da die Nölle IUT GmbH das ausschließliche und alleinige Recht inne habe, die Bezeichnung „Powermoon“ zur Kennzeichnung für Beleuchtungsgeräte zu verwenden.
Infolgedessen wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem soll unser Mandant Auskunft über die Nutzung der Bezeichnung erteilen und Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 2.305,40 bezahlen, die die Rechtsanwälte Busekist Winter & Partner aus einem Gegenstandswert von EUR 150.000,- errechnen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Nölle IUT GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.