Abmahnung eines eBay-Verkäufers durch die Kanzlei Schroeder wegen Täuschung über Unternehmereigenschaft
Die Abmahnung im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seiner eBay-Angebote Waren als privater Verkäufer anbietet, obschon alle Kriterien für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers gegeben seien. Diese falsche Darstellung verstoße gegen das Wettbewerbsrecht gem. § 3 Abs. 3 Nr. 22 UWG.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden die gegnerischen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 953,40 geltend gemacht. Dabei wurde sich an einem Gegenstandswert von EUR 15.000,00 orientiert.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.