Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA durch die RuhrKanzlei wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der RuhrKanzlei wird näher aufgeführt, dass unser Mandant über die Internetplattform „Kleinanzeigen“ zwei Tickets für ein Bundesligaspiel der Borussia Dortmund angeboten haben soll. Dies verstoße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Laut der Gegenseite stimmte unser Mandant diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kauf der beiden Tickets zu.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 353,60 geltend gemacht. Dabei wurde sich an einem Gesamtstreitwert von EUR 3.500,00 orientiert.einen Ausschluss vom Erwerb weiterer Tickets vor. Zudem behält sich die Gegenseite die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Ticket- Geschäftsbedingungen („ATGB“)/ Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerkarten („AGB“) sowie einen Ausschluss vom Erwerb weiterer Tickets vor.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.