Abmahnung eines eBay-Verkäufers durch die Kanzlei Schroeder wegen Täuschung über Unternehmereigenschaft

26. September 2023
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
298 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung eines gewerblichen eBay-Händlers, ausgesprochen durch die Kanzlei Schroeder, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seiner Darstellung als eBay-Verkäufer einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seiner eBay-Angebote Waren als privater Verkäufer anbietet, obschon alle Kriterien für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers gegeben seien. Diese falsche Darstellung verstoße gegen das Wettbewerbsrecht gem. § 3 Abs. 3 Nr. 22 UWG.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden die gegnerischen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 953,40 geltend gemacht. Dabei wurde sich an einem Gegenstandswert von EUR 15.000,00 orientiert.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a