Abmahnung des Herrn Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Verschleierung der Gewerblichkeit

24. Juni 2016
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Ralph Schneider, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg vor. In dieser wird unserem Mandanten unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Er soll die angebliche Gewerblichkeit seines Handelns verschleiert haben, indem er auf dem Onlinemarktportal eBay als „Privatverkäufer“ aufgetreten sei.

Die Abmahnung des Herrn Ralph Schneider im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, sich im Rahmen seines Auftritts auf dem Onlinemarktportal eBay als „Privatverkäufer“ zu bezeichnen, obwohl er aufgrund der Art und des Umfangs seiner Verkaufstätigkeit angeblich als gewerblicher Anbieter einzustufen sei. Aus diesem Grund sei unser Mandant dazu verpflichtet, den Verbraucher über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie über das Musterwiderrufsformular zu belehren und dieses zur Verfügung zu stellen. Zudem sei er gem. § 5 TMG dazu angehalten, ein Impressum anzuführen und zugleich seinen Informationspflichten als gewerblicher Anbieter nachzukommen. So müsse er den Verbraucher hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen ebenso informieren wie darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist. Auch Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts habe er bereitzuhalten. Dies soll seitens unseres Mandanten nicht geschehen, wodurch er sich angeblich wettbewerbswidrig verhalten.

Auf Grund dessen fordern die Rechtsanwälte Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei sie dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 984,60 bezahlen, die aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 20.000,- berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Ralph Schneider

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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