Abmahnung der JAGO AG durch die IT-Recht Kanzlei wegen fehlender Informationen bei Garantiewerbung

16. Juni 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der JAGO AG, ausgesprochen durch die IT-Recht Kanzlei, in der unserem Mandanten wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird.

Die Abmahnung der JAGO AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die IT-Recht Kanzlei an, dass unser Mandant im Rahmen seines Auftritts auf der Handelsplattform Amazon angeblich mit Garantien werbe, ohne dabei die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen Produkte mit einer 3-jährigen Garantie zu bewerben, ohne dass Angaben bezüglich der Art und dem Inhalt der gewährten Garantie gemacht werden. Unserem Mandanten wird demnach vorgeworfen, mit Garantien zu werben, ohne die damit einhergehenden Informationspflichten zu beachten.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei die IT-Recht Kanzlei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. In dieser soll sich unser Mandant verpflichten, bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000 zu zahlen. Zusätzlich soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.044,40, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 25.000.-, zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der JAGO AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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