Abmahnung der Anwaltskanzlei Erlenhardt im Namen von Daniel Nicolin wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf eBay
Abmahnung des Daniel Nicolin im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer angemeldet sei, dort aber in gewerblichem Umfang geschäftstätig wäre. Infolgedessen sei er auch nicht den mit einer Einstufung als gewerblicher Verkäufer resultierenden Informationspflichten nach § 312c BGB und § 5 TMG nachkommen. Hierdurch solle sich unser Mandant gegenüber Verkäufern einen Vorteil verschaffen haben, mit der Folge, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliege.
Gefordert werden nun die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erteilung einer Auskunft. Des Weiteren wird die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches dem Grunde nach sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.348,27 Euro verlangt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Daniel Nicolin
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.