Abmahnung der A 1 Kontor Bramgau UG durch Bülte – Quick – Bergmann Rechtsanwälte wegen irreführenden Widerrufsrechts sowie fehlender Verlinkung auf OS-Streitbeilegungsplattform auf eBay

02. Oktober 2018
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Die Notare, Rechts- und Fachanwälte Bülte - Quick - Bergmann mahnen im Namen der A 1 Kontor Bramgau UG, einen unserer Mandanten ab. Ihm wird u. a. vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf der Verkaufsplattform eBay fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt zu haben.

Die Abmahnung der A 1 Kontor Bramgau UG im Einzelnen

Die Notare, Rechts- und Fachanwälte Bülte – Quick – Bergmann führen in ihrem Abmahnschreiben aus, dass unsere Mandantschaft im Rahmen seiner Angebote auf der Internetplattform eBay Verbraucher angeblich falsch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt habe. Konkret habe unser Mandant nicht in klarer und verständlicher Weise über die den Verbrauchern zustehenden Widerrufsmöglichkeiten bzw. -fristen belehrt.

Weiter wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er zwar auf die OS-Streitbeilegungsplattform der EU mittels Link hinweise, diesen Link angeblich jedoch nicht klickbar gestaltet habe.

Aufgrund der vermeintlich begangenen Wettbewerbsverletzung wird unser Mandant nun dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem werden die für die Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Gebühren geltend gemacht. Diese berechnen sich im vorliegenden Fall aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 5.000,00 und einer 1,3 Geschäftsgebühr, womit die Begleichung einer Summe von insgesamt EUR 492,54 verlangt wird.

Was fällt auf an der Abmahnung der A 1 Kontor Bramgau UG?

Auffällig erscheint, dass die A1 Kontor Bramgau UG angesichts eines äußerst geringen Handelsumfangs und zudem überwiegend niedrigpreisigen Warenangebots bereits eine Vielzahl an Abmahnungen ausgesprochen hat. Wie dies mit den dort generierten Umsätzen zu vereinbaren ist, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Zudem ist es äußerst interessant, dass die A 1 Kontor Bramgau UG den Artikel, mit dem sie hier in der Abmahnung das Wettbewerbsverhältnis mit unserem Mandanten begründet, selbst überhaupt erst zwei Tage vor der gegenständlichen Abmahnung in ihr eBay-Angebot aufgenommen hat. Insofern liegt es nicht allzu fern, dass bei der vorliegenden Abmahnung wohl andere Ziele als die Herbeiführung eines redlichen Wettbewerbs im Vordergrund stehen und es sich hier vielmehr um rechtsmissbräuchliches Handeln handelt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der A 1 Kontor Bramgau UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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