Abmahnung der BVB Merchandising GmbH durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen wegen Markenrechtsverletzung an „BVB 09“

23. Januar 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, eine Markenverletzung an dem „BVB 09“-Logo begangen zu haben.

Die Abmahnung der BVB Merchandising GmbH im Einzelnen

Hintergrund der Abmahnung ist der Verkauf von selbst gefertigten Lampen aus einer Original-Serviette mit dem BVB-Logo. In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird dabei ausgeführt, dass unsere Mandantin auf ihrem Facebook Account ohne Zustimmung der Rechteinhaber Waren anbiete, die mit der geschützten Marke „BVB 09“-Logo versehen seien. Damit verletze unsere Mandantin die der BVB Merchandising GmbH angeblich zustehenden ausschließlichen Rechte an besagter Marke. Die Gegenseite sieht in dem behaupteten Verhalten zudem eine Verletzung ihres Namensrechts, sowie einen Wettbewerbsverstoß in Form einer Rufausbeutung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG.

Infolgedessen wird unsere Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Die Erklärung enthält die Verpflichtung, es zu unterlassen, ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „BVB 09“ zu benutzen und außerdem alle noch im Besitz unserer Mandantin befindlichen Fanartikel zu vernichten. Weiterhin verlangt die Gegenseite Auskunft über Herkunft und den Vertriebsweg, sowie Informationen über Hersteller, Lieferant und andere Vorbesitzer, sowie Abnehmer, zusätzlich den Einkaufs- und Verkaufspreis und sonstige Gestehungskosten, die mit dem Verkauf erzielten Netto-Umsätze und den erzielten Gewinn. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe vorgesehen, die von der Gegenseite nach billigem Ermessen festgesetzt wird und bei Bedarf von einem Gericht zu prüfen ist (sog. „Hamburger Brauch“). Enthalten ist auch eine Verpflichtung, alle der BVB Merchandising GmbH entstandenen und noch durch die bezeichneten Handlungen entstehenden Schäden zu ersetzen. Die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen machen dabei Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 2.358, 94, errechnet aus einem Streitwert i.H.v. EUR 100.000.-, geltend.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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