Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH durch die KSP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

25. Mai 2021
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH, ausgesprochen durch die KSP Rechtsanwälte. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild begangen zu haben.

Die Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH im Einzelnen

Konkret wird unsere Mandantschaft beschuldigt, auf seiner Webseite ein Lichtbild verwendet zu haben, an dem die Gegenseite angeblich das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtgesetzes habe. Eine Zustimmung zur Nutzung habe die Gegenseite nicht erteilt.

Aufgrund der vermeintlich unberechtigten Nutzung, stünde der Gegenseite ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Als Rechtsgrundlage wird hierfür § 97 Abs. 2 UrhG angeführt. Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes sei die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Hierfür fordert die Gegenseite einen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 600,00.-.

Zudem soll unser Mandant Dokumentationskosten in Höhe von EUR 85,00.- tragen. Weiterhin führt die Gegenseite an, dass der vermeintliche Schadensersatzanspruch zu verzinsen sei, woraus sich ein Betrag in Höhe von EUR 264,62.- ergebe. Auch wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die gegnerischen Rechtsverfolgungskosten von EUR 134,40.- zu bezahlen. Insgesamt ergebe sich demnach ein angeblich zu zahlender Betrag in einer Gesamthöhe von EUR 1.084,02.-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

2 Kommentare

  1. Cynthia Wehner, 7. Juni 2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie haben wie in oben beschriebenen Fall eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.175 Euro der KSP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Es geht um ein Foto der dpa Picture-Alliance GmbH, welches auf der Website versandkostenfrei-kaufen.com seit 2015 veröffentlicht wurde.

    600 Euro Schadensersatz, 85,00 Euro Dokumentationskosten, 355,94 Euro Zinsen, 114,40 Rechtsanwaltsvergütung zzgl. 20,00 Euro Auslagenpauschale.

    Könnten Sie uns beraten wie wir weiter vorgehen sollten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cynthia Wehner

  2. Cynthia Wehner, 7. Juni 2022

    Sehr geehrter Herr Hämmerling,

    wie haben wie in oben beschriebenen Fall eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.175 Euro der KSP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Es geht um ein Foto der dpa Picture-Alliance GmbH, welches auf der Website versandkostenfrei-kaufen.com seit 2015 veröffentlicht wurde.

    600 Euro Schadensersatz, 85,00 Euro Dokumentationskosten, 355,94 Euro Zinsen, 114,40 Rechtsanwaltsvergütung zzgl. 20,00 Euro Auslagenpauschale.

    Könnten Sie uns beraten wie wir weiter vorgehen sollten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cynthia Wehner

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