Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße auf eBay

02. Juni 2021
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Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt einen unserer Mandanten ab. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unser Mandant habe im Rahmen seines Online-Shops für Tierbedarf auf der Verkaufsplattform eBay gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen 

Zunächst behauptet der IDO Interessenverband, unsere Mandantschaft habe bei ihrer Warenpräsentation auf eBay Waren für den Tierbedarf in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten, ohne den Grundpreis zu nennen. Nach Aussage der Gegenseite müsse dieser im Falle des geschäftlichen Handelns gegenüber einem Verbraucher bei gleichzeitiger Angabe des Gesamtpreises in jeder Form der Internetpräsentation vorhanden sein. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV gelte dies auch für die reine Anzeigenwerbung mit Preisen. Gesamtpreis und Grundpreis müssten unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit der Verbraucher sie auf einen Blick wahrnehmen kann.

Außerdem sei unser Mandant als ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der online Kaufverträge eingeht, gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) verpflichtet, im Falle des Betriebs einer kommerziellen Webseite einen Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und seine E-Mail-Adresse anzugeben.

Darüber hinaus behauptet der IDO Interessenverband, unsere Mandantschaft bringe zur Erfüllung ihrer Lieferpflichten systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert zu haben. Eine Abfrage im Herstellerregister der ZSVR habe für unseren Mandanten keinen Eintrag ergeben. Als Online- und Versandhändler benutzt unser Mandant nach Ansicht der Gegenseite angeblich zwangsläufig Verpackungen, um verkaufte Waren an seine Kunden zu liefern. Ein solcher Verstoß gegen § 6 Verpackungsverordnung a. F. sei wettbewerbswidrig im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG a. F. und könne daher wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Vermeintlich verbraucher- bzw. kundenfeindliche Vertragsbedingungen sowie vorgeblich falsche Verbraucherinformationen können nach Aussage des IDO Interessenverbands dazu führen, dass der Verbraucher bzw. Kunde ihm günstige Rechte nicht ausübt bzw. in die Irre geführt wird. Hieraus resultiere ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegenüber einem rechtstreuen Mitbewerber. Gleichzeitig bedeutet das nach Ansicht der Gegenseite einen Verstoß gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unser Mandant verhalte sich wettbewerbswidrig.

Der IDO Interessenverband fordert unsere Mandantschaft deshalb auf, die gerügten Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Dieser Unterlassungsanspruch ergebe sich aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG. Eine angeblich bestehende Wiederholungsgefahr könne nur durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Eine solche Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits vorformuliert in Anlage bei, die unser Mandant unterzeichnet zurücksenden soll. Außerdem wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die Abmahnkosten der Gegenseite in Höhe von EUR 232,05.- zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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