Abmahnung der H-Hotels AG durch die Rechtsanwälte Spirit Legal LLP wegen Marken- und Kennzeichenrechtsverletzung an „RAMADA“ bzw. „RAMADA Hotel Limes-Thermen Aalen“

10. Oktober 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1124 mal gelesen
0 Shares

Uns erreicht eine Abmahnung der Rechtsanwälte Spirit Legal LLP, die im Namen der H-Hotels AG einen unserer Mandanten abmahnen. Dieser soll unter anderem im Rahmen seines Suchmaschinenmarketings rechtsverletzende Werbetextanzeigen bei Suchmaschinen schalten, indem er für die H-Hotels AG geschützte Kennzeichen und Marken prominent im Werbetext dieser Anzeigen verwende.

Die Abmahnung der H-Hotels AG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Rechte der H-Hotels AG an der eingetragenen Marke „RAMADA“ sowie deren Kennzeichenrechte an „RAMADA Hotel Limes-Thermen Aalen“ zu verletzen. Dies soll durch das angebliche Einbuchen des geschützten Begriffs als Keyword für bezahlte Suchmaschinenanzeigen sowie dessen prominente Benutzung im Anzeigenkörper der zu diesem Keyword hinterlegten Werbeanzeige geschehen. Dadurch erwecke er bei einem relevanten Teil der durchschnittlich aufmerksamen Nutzer den Eindruck, es handele sich dabei um eine Werbeanzeige, die in Verbindung mit der H-Hotels AG stehe, was tatsächlich nicht der Fall sei. Darin sei eine zu beanstandende Verwechslungsgefahr zu sehen und damit eine Kennzeichenverletzung.

Darüber hinaus soll unser Mandant auch unlauter mit einer sog. „Bestpreisgarantie“ werben. Darin sieht die Gegenseite eine behauptete Spitzenstellung, die den Angeboten unseres Mandanten tatsächlich angeblich nicht zukomme. Diese Werbeaussage qualifiziert die Gegenseite als irreführende geschäftliche Handlung, die folglich unlauter sei und aus diesem Grund unzulässig i.S.d. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei die Gegenseite dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Darüber hinaus soll er Auskunft darüber erteilen, wie lange die beanstandete Anzeige geschaltet war, wie oft diese angeklickt wurde, wie viele Geschäftsabschlüsse darüber generiert wurden und welchen Gewinn unser Mandant dadurch erzielt habe. Zudem werden ihm Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.531,90 in Rechnung gestellt, die aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 50.000.- berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der H-Hotels AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a